Gewerbemiete wegen staatlicher Corona-Beschränkungen reduzieren: Jetzt kostenfreie Erstberatung anfordern!
Sie konnten Ihre gewerblichen Mietobjekte wegen der Lockdowns und staatlichen Corona-Beschränkungen kaum oder gar nicht nutzen? Dann könnte Ihnen nach einem neuen Gesetz zustehen, Ihren gewerblichen Mietvertrag rückwirkend anzupassen. Das heißt, sie können ggf. Ihre Miete reduzieren oder ganz aus dem Vertrag aussteigen. Unsere Experten beraten Sie zunächst kostenfrei darüber, ob es in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, eine Anpassung von Ihrem Vermieter zu fordern und wie Sie nun vorgehen sollten. Der Gesetzgeber möchte die Vermieter in der Corona-Krise mit in die Pflicht nehmen – tun Sie das auch! „[...] nicht der Steuerzahler allein sollte das Risiko der Pandemie finanzieren. Nein, [...] auch die Vermieter von Gewerbeimmobilien müssen an den finanziellen Risiken der Pandemie beteiligt werden." (Bundestagsdebatte zur Gesetzesänderung im Gewerbemietrecht).