Gansel Rechtsanwälte wird zur Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft – was bedeutet das?
Warum findet diese Umstellung statt?
Gansel Rechtsanwälte möchte die führende Kanzlei Deutschlands werden, wenn es darum geht, Recht zu Gerechtigkeit zu machen: für Verbraucher, für Menschen, die unternehmerische Verantwortung übernommen haben – und für all diejenigen, die unsere Hilfe gegen die Ungerechtigkeiten „der Großen“ benötigen. Mittlerweile kümmern sich über 300 Mitarbeiter um die Anliegen unserer Mandanten und Interessenten. Wir sind Rechtsanwälte, Diplom-Juristen, Software Entwickler, Produktmanager, Kundenservice-Spezialisten sowie Redakteure und Marketingexperten. Und wir wachsen weiter. Die Fortführung der durch Dr. Timo Gansel als Einzelanwalt gegründeten Kanzlei in der Rechtsform der Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft schafft die Grundlagen für eine moderne und zukunftsweisende Unternehmensorganisation – und damit auch Sicherheit, sowohl für Sie als unsere Mandanten als auch für unsere Mitarbeiter.
Was bedeutet das für mein Mandat?
Ihr Mandat wird reibungslos fortgeführt. Die Übertragung der Mandate geschieht mit dem Stand der aktuellen Mandatsbearbeitung, es findet keine Unterbrechung statt. Es handelt sich rechtlich um die Übertragung der bisherigen Kanzlei mit allen Mandaten und Mandatsbeziehungen auf die neue Aktiengesellschaft. Die Übertragung Ihres Mandats in die Aktiengesellschaft wird durch Ihre Zustimmung schon zum jetzigen Zeitpunkt erleichtert, die Sie uns ganz einfach per Klick bestätigen können.
Ändern sich jetzt meine Ansprechpartner?
Alle jetzigen Mitarbeiter werden Mitarbeiter der Aktiengesellschaft. An Ihren Ansprechpartnern in der Kanzlei wird sich daher nichts ändern. In Gerichtsverfahren treten für Sie dieselben Anwälte wie bisher auf, nur nicht mehr als Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Timo Gansel, sondern als Anwälte der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft. Sonst ändert sich nichts.
Entstehen hierdurch Mehrkosten?
Die bereits an Gansel Rechtsanwälte geleisteten Zahlungen gelten als Zahlungen, die an die Aktiengesellschaft geleistet wurden. Es muss nichts doppelt bezahlt werden . Falls Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage erteilt haben, wird die Kanzlei den Übergang der Rechtsschutzversicherung mitteilen. Sie als unser Mandant brauchen nichts zu unternehmen.
Was muss ich jetzt tun?
Wir bitten Sie, bereits jetzt dem Mandatsübergang und der Übertragung der Mandatsdaten auf die Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft zuzustimmen . Dann können wir die erforderlichen Schritte einleiten und wissen, dass Sie mit der Übertragung einverstanden sind.
Muss ich irgendetwas beachten?
Für Sie ändert sich bei der Mandatsbearbeitung nichts. Wenn Sie bereits einen Zugang zum Mandantenportal haben, bleiben die Zugangsdaten dieselben.
Was bedeutet das für die Haftung der Kanzlei?
Wenn etwas schiefgehen sollte und ein Haftungsfall entsteht, bestand bisher die persönliche Haftung von Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel, mit einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Million Euro. In laufenden Mandaten bleibt das auch so bestehen. Mit der Mandatsübertragung übernimmt die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft die Haftung wie für ein neues Mandat. Wenn in einem laufenden Mandat nach der Übernahme durch die Aktiengesellschaft ein Haftungsfall entsteht, haftet dafür nicht mehr Dr. Timo Gansel persönlich, sondern die Aktiengesellschaft, die für alle Haftungsfälle sehr hoch versichert ist. Hierfür wurde eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Deckungssumme 2,5 Millionen Euro beträgt. Neue Mandate werden direkt mit der Aktiengesellschaft abgeschlossen und es haftet die Aktiengesellschaft.
Bringt der Wechsel für mich Nachteile?
An der Bearbeitung der Mandate ändert sich für Sie nichts. Lediglich bei der Haftung (siehe oben) gibt es eine Änderung (siehe oben).