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Für den nächsten Schritt benötigen wir zusätzliche Informationen

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Falles zu gewährleisten, benötigen wir ein paar weitere Informationen, damit Sie noch schneller zu Ihrem Recht kommen.

Was möchten Sie mit einem rechtlichen Vorgehen erreichen?


Gegen wen richtet sich Ihr Anliegen?

Auswahl des Prozesskostenträgers

Falls sich in Ihrem Fall ein weitergehendes rechtliches Vorgehen anbietet, wie würden sie allfällige Kosten tragen wollen?

*HINWEIS: Die Vorprüfung ist kostenfrei. Für die Einschätzung, ob wir Ihnen ein weiteres Vorgehen anraten, ist der Prozesskostenträger jedoch relevant.*

Ohne Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung

Lassen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen – genau für diesen Fall haben Sie sich versichert. Bei einer Kostenübernahme trägt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten und Honorare für Ihre Vertretung. Verwehrt die Rechtsschutzversicherung (berechtigt) die Kostenübernahme, informieren wir Sie umgehend und besprechen Alternativen.

Ohne Kostenrisiko mit Prozesskostenfinanzierer

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen die risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers (Spreefels GmbH) an. Die Spreefels GmbH übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel unser Anwaltshonorar), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen. Nur wenn wir Erfolg für Sie haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil an dem für Sie erwirkten Betrag – das sogenannte Erfolgshonorar. Sollte das Vorgehen nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten. Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte, wird nach erneuter Prüfung der Erfolgschancen ein weiteres Prozesskostenfinanzierungsangebot für das gerichtliche Verfahren erfolgen.

Erfolgshonorar für Prozesskostenfinanzierer nur bei Erfolg

Wenn wir für Sie in Ihrem außergerichtlichen Verfahren Erfolg haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer Spreefels GmbH ein Erfolgshonorar in Höhe von 15 % des Gesamterlöses.

Unser Angebot für Selbstzahler

Gansel Rechtsanwälte wird keine kostenauslösenden Maßnahmen vornehmen, bevor Sie nach Übersendung der Kosten- und Risikoaufstellung erneut eingewilligt haben.

Angebot für Selbstzahler

Die Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags bieten wir Ihnen für einen Grundpreis von nur 249,00 Euro zzgl. MwSt. an. Ein weiteres prozentuales Honorar fällt für Sie dann nur im Erfolgsfall an. Sie erhalten im Vorfeld eine transparente Kostenaufstellung von uns.

Achtung: Keine Beauftragung – nur Widerruf

Falls Sie die Vertretung nicht beauftragen, werden wir nicht für Sie tätig. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass ohne anwaltliche Vertretung kaum eine Bank einen Widerruf und entsprechende Forderungen anerkennt. Verlieren Sie keine Zeit und beauftragen Sie uns deshalb bereits jetzt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (unabhängig von der Erklärung des Widerrufs durch onlinewiderruf.net).

Relevante Dokumente


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