Befugnisse
Die Vollmacht für die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte im Projekt VW Verhandlung umfasst insbesondere folgende Befugnisse:
- die außergerichtliche Geltendmachung und Verhandlung sämtlicher Ansprüche
- der Abschluss eines Vergleiches oder einer sonstigen Einigung zur Vermeidung eines Rechtsstreits
- die Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung von Klagen und Widerklagen
- zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Widerruf und Kündigung) im Zusammenhang mit der oben unter „wegen...“ genannten Angelegenheit;
- zur Bewirkung von Zustellungen
- zur Übertragung der Vollmacht im Ganzen oder teilweise auf andere (Untervollmacht)
- zur Entgegennahme von Zahlungen, Wertsachen und Urkunden
- zur Akteneinsicht
in der Zivilsache: Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche und etwaige weitere Ansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal gegen sämtliche Anspruchsgegner, insbesondere Firmen im VW-Konzern, den Händler bzw. Verkäufer und finanzierende Banken.
Die Vollmacht schließt den Auftrag zur Einholung der Deckung gegenüber Rechtsschutzversicherern (außergerichtlich bzw. gerichtlich) bzw. dem Prozessfinanzierer einschließlich der Zahlungsabwicklung ein.
Ich ermächtige die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte mit meiner elektronischen Unterschrift, sich während des Auftrags Dritten gegenüber durch Vorlage von Vollmachtsurkunden mit diesen Befugnissen zu legitimieren und jederzeit die notwendigen Vollmachtsurkunden mit diesen Befugnissen mit meiner elektronisch erteilten Unterschrift zu generieren.