Vielen Dank. Ihre Daten werden übertragen.

Anhänger ohne Führerschein - Ohne Schein droht Geldstrafe

  • Personen, die ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren, machen sich einer Straftat schuldig.
  • Bei Führerschein der Klasse "B" darf die zulässige Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Um schwerere Anhänger fahren zu dürfen, ist ein gesonderter Führerschein notwendig.

 

Jetzt kostenlos & unverbindlich Ersteinschätzung einholen

Direkt Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen

Was hat ein fehlender Anhängerschein mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu tun?

Der § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass Personen, die ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren oder dies anordnen, sich einer Straftat schuldig machen und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden können. Es handelt sich also um das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dies gilt nämlich nicht nur dann, wenn sich jemand ohne gültigen Führerschein hinters Steuer eines Autos klemmt, wie häufig nur gedacht wird. Denn auch das Fahren eines Anhängers, für den kein entsprechender Führerschein vorhanden ist, fällt unter diesen Straftatbestand.

Hierbei kann nicht nur der Fahrer belangt werden, sondern auch der Halter des Autos bzw. die Personen, die die Fahrt angeordnet hat. Können Möbelpacker, die mit einem sehr großen und schweren Anhänger anrücken beispielsweise keinen entsprechenden Anhängerschein vorweisen, wird sowohl der Fahrer als auch der Chef der Speditionsfirma belangt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welchen Führerschein brauche ich für welchen Anhänger?

Um zu überprüfen, ob Sie für ein bestimmtes Gespann einen entsprechenden Anhängerschein benötigen, muss auf die zulässige Gesamtmaße des Zugfahrzeugs und des Anhängers geschaut werden. Hier gibt es strenge Regeln, bis zu welchem Gewicht welche Fahrerlaubnis akzeptabel ist. Je nach Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ist entweder das addierte Gewicht wichtig oder ein bestimmtes Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Grundsätzlich darf der Anhänger nie schwerer sein als das Zugfahrzeug.

Einen zusätzlichen Anhängerschein – also die BE-Fahrerlaubnis – benötigen Sie, wenn Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm  fahren möchten und die zulässige Gesamtmasse des Gespann dadurch über 3.500 Kilo wiegt. Die BE Führerscheinklasse erlaubt es Ihnen also einen Anhänger zu ziehen, der bis zu 3.500 Kilogramm schwer sein darf. Das Gewicht des kompletten Gespanns darf somit 7.000 Kilogramm erreichen. Es muss jedoch weiterhin ein Zugfahrzeug genutzt werden, das auf maximal acht Plätze zugelassen ist und mit einem regulären B-Führerschein gefahren werden darf. Soll auch das Zugfahrzeug eine Nummer größer sein, dann müssen Sie einen der C-Führerscheine machen, welcher Sie zum Fahren von Lastkraftwagen befähigt.

Bei einer leichten Überschreitung reicht es, die B96-Bescheinigung bei einem eintägigen Seminar zu absolvieren. Mit dieser Erweiterung des B-Führerscheins können Sie das Kombigewicht von Fahrzeug und Anhänger auf bis zu 4.250 Kilogramm aufstocken.

Welche Anhänger darf ich mit normalem Klasse-B-Führerschein fahren?

Keinen Führerschein der Klasse "BE" oder "B96" zu haben, bedeutet nicht gleich, dass Sie keinen Anhänger an Ihr Fahrzeug koppeln dürfen. Um mit regulären B-Führerscheinen einen Anhänger zu ziehen, müssen nur bestimmte Voraussetzungen erfüllt und auf sehr strenge Kriterien geachtet werden. Selbstverständlich ist es Ihnen ohne B-Führerschein strikt untersagt, einen Anhänger zu ziehen, da Sie ebensowenig ein Auto führen dürfen. Personen, die also nur einen Motorrad- oder Rollerschein haben, dürfen keine Anhänger ziehen.

Folgendes muss beachtet werden, wenn ein Anhänger mit einem Führerschein der Klasse "B" gezogen werden soll:

  • Der Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Falls der Anhänger doch schwerer ist, dann darf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns – also Zugfahrzeug und Anhänger – 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Das Zugfahrzeug ist für maximal acht Personen (ohne Fahrzeugführer) ausgelegt.
Klasse
Zugfahrzeug
Gewicht d. Anhängers
Kombigewicht
B KFZ bis 3.500 kg bis 750 kg -
B KFZ bis 3.500 kg ü­ber 750 kg bis 3.500 kg
BE Klas­se B 750 bis 3.500 kg -
B96 Klas­se B 750 bis 3.500 kg 3.500 bis 4.250 kg
C1 KFZ von 3.500 bis 7.500 kg bis 750 kg 3.500 bis 7.500 kg
C1E Klas­se B ü­ber 3.500 kg bis 12.000 kg
C1E Klas­se C1 750 bis 3.500 kg bis 12.000 kg
C KFZ mit mehr als 3.500 kg bis 750 kg über 3.500 kg

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Strafe droht, wenn ich einen Anhänger ohne entsprechenden Führerschein ziehe?

Um schwerere Anhänger fahren zu dürfen, ist ein gesonderter Führerschein notwendig. Wurde dieser nicht erworben, dann darf auch der entsprechende Anhänger nicht gezogen werden. Wird dagegen verstoßen und der Anhänger doch gefahren, dann ist damit tatsächlich nicht zu spaßen. Denn hierbei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und eventuell Punkten in Flensburg bestraft wird, sondern bereits um eine Straftat. Denn ein Fahrzeug, ohne entsprechende Fahrerlaubnis zu fahren, entspricht dem Straftatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Auch wenn Sie einen gültigen Führerschein für das Zugfahrzeug vorweisen können, ist das Ziehen des Anhängers strafbar. Die Polizei bestraft ein solches Vergehen sehr streng. Jedoch ist den Beamten immer wichtig, zu klären, ob vorsätzlich oder einfach nur fahrlässig gehandelt wurde. Manchmal ist den Fahrzeugführern nicht klar, wie hoch die zulässige Gesamtmasse des gezogenen Anhängers tatsächlich ist oder in der Schnelle wurde nicht nachgerechnet. Auch hier werden Sie nicht ungeschoren davon kommen, aber die Strafe könnte etwas milder ausfallen.