Kostenfreier Musterbrief: Rückforderung der Darlehensgebühr bei Bausparkassen
Sie haben ein Bauspardarlehen abgeschlossen und mussten dafür eine Darlehensgebühr bezahlen? Falls Ihre Bausparkasse Ihnen beim Übergang in die Darlehensphase eine Gebühr berechnet hat, können Sie diese jetzt zurückfordern. Und das loht sich, denn hier können Sie sich je nach Höhe Ihres Darlehens viel Geld zurückholen. Nutzen Sie im ersten Schritt dafür gerne unseren kostenfreien Musterbrief zur Rückforderung oder zur Abwehr Ihrer Darlehensgebühren.
Lassen Sie sich kostenfrei unseren Musterbrief direkt in Ihr E-Mail-Postfach schicken und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- bestmögliche Chancen durch einen anwaltlich verfassten Musterbrief,
- rechtssicher verfasstes Anspruchsschreiben gegenüber der Bausparkasse,
- schnelle und komfortable Handhabung durch ein vorgeschriebenes Muster in einem offenen Text-Format,
- hilfreiche Tipps rund um die Ihre Rückforderung oder Abwehr Ihrer Darlehensgebühr.
Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein und unser Musterbrief inkl. hilfreicher Tipps landet in Ihrem E-Mail Postfach:
So könnte Ihre Rückforderung oder Abwehr ablaufen:
1. Zusendung des Musterbriefs
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse erfolgreich in das Formular eingetragen haben, senden wir Ihnen einen Musterbrief zur erfolgreichen Rückforderung der Darlehensgebühr direkt in Ihr Postfach.
2. Hilfreiche Tipps lesen
Werfen Sie einen Blick auf die Tipps in unserer E-Mail. Hier geben wir Ihnen unter anderem Hilfestellungen, wie und wo Sie die Darlehensgebühr in Ihrem Vertrag finden und wie es mit der Verjährung aussieht. Fragen Sie uns im Zweifel unter: immobiliendarlehen@gansel-rechtsanwaelte.de
3. Bearbeitung des Musterbriefs
Ergänzen bzw. ersetzen Sie die markierten Stellen in dem Musterbrief mit Ihren Daten und schicken Sie ihn an Ihre Bausparkasse. Bei drohender Verjährung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie rechtzeitig handeln.
4. Wenn Sie selbst nicht weiterkommen
Sollten Sie nach maximal 4 Wochen keine Überweisung oder Antwort von Ihrer Bausparkasse bekommen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Hier kommen Sie zu unserem Angebot, falls Ihre Bausparkasse blockiert und Sie bei der Rückforderung oder Abwehr unsere Unterstützung benötigen.
Falschberatung bei Bausparverträgen: Kostenfreie Prüfung
Bei einigen Bausparverträgen könnte eine Falschberatung vorliegen, da eine andere Darlehensart, z.B. ein Annuitätendarlehen, wesentlich günstiger für den Verbraucher gewesen wäre. Im Falle einer Falschberatung können Sie Ihren Vertrag umschulden oder vorzeitig beenden und dabei zehntausende Euro sparen. Wir prüfen gerne Ihren Bausparvertrag kostenfrei auf eine Falschberatung.