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Dieselskandal: Online-Check Inbound

Diesel PKW

Leider können wir aktuell für Ihr Fahrzeug keinen Schadensersatz im Dieselskandal geltend machen. Falls Sie aber in diesem und weiteren verbraucherrechtlichen Themen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, können Sie hier unseren Newsletter abonnieren.

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Ihr ##hersteller## ist wahrscheinlich vom Dieselskandal betroffen. Bitte beantworten Sie uns noch die letzten Fragen zu Ihrem Fahrzeug, um Ihren Fall einschätzen zu können.

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Wichtiger Hinweis


Vergleichsangebot von VW angenommen?
Vertrag trotzdem kostenfrei prüfen lassen!

Sie haben sich bei der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen angemeldet und das Vergleichsangebot angenommen?

Dann bietet sich Ihnen jetzt womöglich noch die große Chance, von der verbraucherfreundlichen Positionierung des BGH vom 5. Mai 2020 gegen VW zu profitieren und den Vergleich mit VW noch einmal zu überdenken. Lassen Sie also endgültig von uns prüfen, ob der Vergleich oder die Einzelklage für Sie lukrativer ist. Die Erfolgschancen einer Einzelklage sind nach den richtungsweisenden Ausführungen des BGH nochmal gestiegen. Wenn VW Ihren Vergleich erst am 22. April 2020 oder später final angenommen hat, können Sie diesen aufgrund der 14-tägigen Widerrufsfrist bis zum 6. Mai 2020 oder sogar darüber hinaus widerrufen. Lassen Sie jetzt Ihr Vergleichsangebot und Ihre Chancen von uns prüfen. Für Sie fallen dabei keine Kosten an.

Zum Online-Formular: Vergleichsangebot prüfenarrow-rightcheck

Aus wirtschaftlichen Gründen können wir in Ihrem Fall eine juristische Durchsetzung im Dieselskandal leider nicht empfehlen. Sollten Sie Informationen zu weiteren verbraucherrechtlichen Themen wünschen, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Newsletter.

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Ihr ##hersteller## ist möglicherweise von einer Manipulation betroffen!

Nach Ihren bisherigen Angaben ist eine unzulässige Manipulation am Abgasverhalten Ihres Dieselfahrzeugs nicht ausgeschlossen.

Sie haben es fast geschafft!
Bitte füllen Sie noch Ihre Kontaktdaten aus, damit wir Ihnen unsere Einschätzung kostenfrei mitteilen können. In unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie,

  • wie hoch Ihr Schadensersatz ist,
  • welche Ansprüche Sie haben,
  • wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können und
  • welche Chancen wir für Ihren Fall sehen.

 

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