Die Gründung geschlossener Immobilienfonds war der Unternehmensschwerpunkt der WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH Stuttgart. Der Fonds Nr. 29 ist einer von insgesamt 41 Immobilienfonds, die das Unternehmen aufgelegt hat.
Gründung: | durch notariellen Vertrag |
Gründungsgesellschafter: | Klaus Neuschwander und WGS |
Treuhänder: | Thomas Fegert |
Objekt: | Richard-Hirschmann-Str.5, 7,9, 9A, 73728 Esslingen; Urbanstr. 20, 73728 Esslingen; Grabbrunnenstr. 4, 73728 Esslingen |
Erwerb: | ab 1992 |
Fonds-Anteil (Mindestbeteiligung): | 30.650 DM |
Darlehen in Höhe des Gesamtaufwandes: | 35.128 DM |
Finanzierung: | über WGS vermittelte Bankdarlehen |
Tilgung: | nach 20 Jahren über Lebensversicherung |
Konkursverfahren: | am 15.04.1997 beim Amtsgericht Stuttgart Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt am 31.10.1997 hat das Amtsgericht Stuttgart das Konkursverfahren eröffnet |
Strafverfahren: | am 07.02.2001 wurden der WGS-Geschäftsführer Neuschwander und sein „Treuhänder“ Fegert wegen Betruges und Untreue bzgl. der Fonds 33, 35, 39, 40 und 41 verurteilt |
Versprechungen des Vertriebes
Nach den Vorgaben der WGS vertrieben Vermittler bundesweit die Anteile des Fonds mittels vielversprechender Prospekte und großer Versprechungen an steuersparwillige Gering- und Durchschnittsverdiener. Für jeden Anleger wurde eine „Persönliche Berechnung“ durchgeführt, die im Ergebnis erhebliche Gewinne in Aussicht stellte. Das Konzept sah vor, dass die Anleger ihre Anteile ohne Einsatz von Eigenkapital durch Bankkredite finanzierten. Die Verträge für die nötigen Darlehen hatten die Vermittler schon in der Tasche.
Verlustgeschäft und enttäuschte Anleger
Auch dieser Immobilienfonds erwies sich für die Anleger als Verlustgeschäft. Die versprochenen Mieteinnahmen blieben aus. Außerdem wurden den Anlegern Innenprovisionen verschwiegen.
Viele Gesellschafter haben sich so schließlich mit der Kreditaufnahme für den Kauf der Anteile überschuldet.
Ausstieg und Rückabwicklung
Anleger dieses Fonds haben nach der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH seit seinen Grundsatzurteilen vom 14.06.2004 (Az.: II ZR 392/01 u.a.) gute Chancen, die Fondsbeteiligung rückabzuwickeln und sich von dem Darlehensvertrag verlustfrei zu lösen. Lesen Sie dazu unseren Artikel
„Juni 2004: Ausstieg aus den WGS-Fonds“.
Wir vertreten geschädigte Anleger des Fonds gegen die BAG Bankaktiengesellschaft und die Volksbank Esslingen e.G.