Viele geprellte Anleger, die Schrottimmobilien erworben haben (steuerfinanzierte Eigentumswohnungen, Anteile an geschlossenen Immobilienfonds, atypisch stille Beteiligungen mit Immobilienerwerb) und über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben angesichts ihrer z.T. erheblichen finanziellen Belastungen wenig oder kein Geld, rechtlich gegen die Gesellschaften, Vermittler und Banken vorzugehen.
Kurzum: Sie stehen vor dem Problem der Finanzierung der rechtlichen Auseinandersetzung.
Klagen ohne finanzielle Eigenmittel bieten so genannte Prozessfinanzierer an. Wer in einem aussichtsreichen Rechtsstreit finanziell überfordert ist, kann sie in Anspruch nehmen. Die Prozessfinanzierer übernehmen dann - bei günstiger Prognose - die Kosten gegen eine Gewinnbeteiligung. Sie finanzieren den Prozess und tragen sämtliche Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Im Obsiegensfalle wird dafür der Gewinn geteilt oder ein vorher vereinbarter Prozentsatz der erstrittenen Gesamtsumme fließt an den Prozessfinanzierer.
Finanziert werden nur Prozesse, in denen es um eine Geldforderung geht. Allerdings ist dafür ein relativ hoher Streitwert erforderlich. Die meisten Prozessfinanzierer beschränken ihre Tätigkeit auf Prozesse, die einen Mindeststreitwert von 50.000 € aufweisen. Doch es gibt auch Anbieter, die einen geringeren Mindeststreitwert voraussetzen.
Insofern hängt die Inanspruchnahme eines Prozessfinanzierers vom Einzelfall ab. Während es für den Käufer einer Eigentumswohnung schon interessant sein kann, einen Prozessfinanzierer zu bemühen, dürfte das für viele geprellte Fondsinhaber auf Grund der meist geringeren Streitwerte nicht möglich bzw. nicht sinnvoll sein, da die Rückforderungssumme zu gering ist. Hinzu kommt, dass zahlreiche Prozesse gegen die Banken ein geringes Prozessrisiko aufweisen. Und warum soll man dann die Rückforderungssumme mit einem Prozessfinanzierer teilen?