Vergehen | Regelsatz in Euro | Punkte | Fahrverbot |
Überholen im Überholverbot | 40 | 1 | |
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 Monat |
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen bei Sachbeschädigung | 30 35
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Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholen bei Sachbeschädigung | 30 35
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Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht einhalten bei Sachbeschädigung | 30 35
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Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet | 10 | | |
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindern | 20 | | |
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht nach links abzubiegen angekündigt und sich eingeordnet hatte bei Sachbeschädigung | 25
30 | | |
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 | | |
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 50
| 3 | |
Überholt, obwohl während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 50
| 3 | |
Dabei Überholverbot missachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt | 75
| 4 | |