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Arbeit >> Kündigung und Abfindung
Zeugnis-Klauseln und ihre Bedeutung
13.7.2004

Klauselbeispiele

Ein scheinbar gutes Zeugnis kann für Sie durchaus ein schlechtes Zeugnis sein. Das Problem: Sie erkennen es im Allgemeinen nicht. Denn mittlerweile erschließen sich Zeugnisinhalte über Klauseln. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Der Arbeitnehmer hat „... sich engagiert für Arbeitnehmerinteressen eingesetzt hat ...“. signalisiert, dass der Arbeitnehmer aktives Gewerkschaftsmitglied und eventuell sogar streitbarer Betriebsrat war.
  • Der Arbeitnehmer „... machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen“.
    Hinweis, dass der Arbeitnehmer faul und bequem ist.
  • Der Arbeitnehmer „... war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut“.
    Positiv, wenn zusätzlich klar gestellt wird, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden. Ansonsten ist das ein Hinweis auf einen Querulanten und Besserwisser.
  • Der Arbeitnehmer „... war sehr tüchtig und in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten“. Signalisiert, dass der Arbeitnehmer von sich eingenommen ist und keine Kritik verträgt.
  • Der Arbeitnehmer „...verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen“.
    Hinweis, dass der Arbeitnehmer große Sprüche klopft, um mangelndes Fachwissen zu überspielen.
  • Der Arbeitnehmer „... er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen“.
    Signalisiert, dass der Arbeitnehmer ein unangenehmer, unkooperativer Mensch und Wichtigtuer ist.
  • Der Arbeitnehmer „... war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter“.
    Hinweis, dass der Arbeitnehmer eigensüchtig war, auf seine Rechte pochte und gern nörgelt.
  • Der Arbeitnehmer „... war ein toleranter Mitarbeiter“.
    Signalisiert, dass er ein „schwerer Brocken“ ist.
  • Vermerkt das Zeugnis nur, wann der Arbeitnehmer ausgeschieden ist ohne den Grund zu nennen, kann der neue Arbeitgeber davon ausgehen, dass das alte Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt wurde.
  • Wird das Ausscheiden mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes begründet („Rationalisierung“, „reduziertes Auftragsvolumen“), ist dies keine negative Aussage über den Arbeitnehmer.
  • Wird der Weggang des Arbeitnehmers bedauert, kann das grundsätzlich nur positiv gewertet werden. Es sei denn, es ist im Zusammenhang mit anderen Äußerungen im Zeugnis sarkastisch gemeint.
  • Wird formuliert, dass der Arbeitnehmer „... stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen hat ...“, soll damit ausgedrückt werden, dass er dem Alkohol zuspricht und/oder klatscht und tratscht.
  • Das gilt auch für die Klausel „... war wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt“.
  • Wird für die geleisteten Dienste gedankt, kann das grundsätzlich nur positiv gewertet werden. Es sei denn, es ist im Zusammenhang mit anderen Äußerungen im Zeugnis sarkastisch gemeint.
  • Wird formuliert, dass der Arbeitnehmer „...viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter bewies“, heißt dies, dass der Arbeitnehmer auf Sexualkontakte mit Kollegen aus war oder solche gar gehabt hat.
  • Steht im Zeugnis: „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst.“, bedeutet das, dass der Arbeitnehmer noch schnell selbst gekündigt hat, bevor ihm gekündigt worden wäre. Das gilt vor allem, wenn dazu keine weitere Zusätze im Zeugnis stehen.
  • Wird bemerkt, dass der Arbeitnehmer „...stets pünktlich war“, dann lässt das darauf schließen, dass dem Arbeitgeber ansonsten nichts Positives über den Arbeitnehmer einfiel.
     
    Benotungen
    Konkrete Benotungen im Arbeitszeugnis sind verboten. Deshalb benutzen Arbeitgeber z.B. folgende Klauseln, um dieses Verbot zu umgehen:
    Note 1: "...erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit"
    Note 2: "... stets zur vollen Zufriedenheit"
    Note 3: "... stets zur Zufriedenheit"
    Note 4: "... zur Zufriedenheit"
    Fehlt eine entsprechende Bemerkung, muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers als mangelhaft oder gar ungenügend bewertet.


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24. Mai 2012 - 16:13
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