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Auto und Verkehr >> Unfall
Was ist nach einem Unfall zu tun?
5.7.2004

Anhalten
Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit, dann können Sie sich und anderen wirksam helfen. Als „Beteiligter“ an einem Unfall haben Sie so schnell wie möglich an geeigneter Stelle zu halten.


Warnen
Sichern Sie die Unfallstelle zur Warnung nachfolgender Verkehrsteilnehmer, indem Sie die Warnblinkanlage sofort einschalten und das Warndreieck aufstellen – außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen ca. 100 m vor der Unfallstelle.


Helfen
Versorgen Sie anschließend Verletzte im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten und bringen Sie diese aus dem Gefahrenbereich.
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!


Melden und Alarmieren
Wenn auch nur ein Beteiligter es wünscht, muss der Unfall polizeilich aufgenommen
werden. Alarmieren Sie die Feuerwehr bei Verletzten.
Bitten Sie notfalls andere darum. Aus der Telefonzelle ist der Notruf
gebührenfrei (Polizei 110; Feuerwehr 112).


Die Unfallmeldung muss enthalten:
• Wer meldet? (Name und Standort)
• Wo ist es passiert? (Genauer Unfallort)
• Was ist passiert? (Unfall mit oder ohne Personenschaden, ggf. Art der
Verletzung)
Warten Sie die Fragen des Notrufsprechers ab!


Fahrbahn räumen und Spuren sichern
Fahren Sie bei geringfügigem Schaden (z. B. leichter Blechschaden) unverzüglich
beiseite. Markieren Sie vorher möglichst die Fahrzeugstellung ggf. mit Kreide und/oder fotografieren Sie diese. Beseitigen Sie jedoch keine Unfallspuren!


An einem Unfall beteiligt?
Als Beteiligter eines Unfalls müssen Sie so lange an der Unfallstelle bleiben, bis die
Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug und der Art Ihrer Beteiligung von den
anderen Unfallbeteiligten oder der Polizei aufgenommen sind. Das Zurücklassen eines Hinweiszettels z.B. an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges reicht nicht aus.
„Unfallbeteiligter“ ist jeder, dessen Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Unfallflucht ist strafbar!


Als Unfallbeteiligter sollten Sie folgende Daten notieren:
• Datum, Uhrzeit
• Ort des Unfalls
• Name und Vorname des Fahrers
• Anschrift
• Telefon
• Fahrzeugkennzeichen
• Versicherung
• Halter des Fahrzeugs
• Zeugen
Zu empfehlen ist die Verwendung von Unfallprotokollen, die von Versicherungen und Automobilclubs zur Verfügung gestellt werden.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme erhalten Sie ein Aktenzeichen, das bei Rückfragen und Auskunftsersuchen immer anzugeben ist.
Sollten Sie von anderen Unfallbeteiligten nicht die Haftpflichtversicherung und
Versicherungsnummer erhalten haben, so erhalten Sie diese unter Nennung des
Fahrzeugkennzeichens und der Personalien des Fahrzeughalters beim
Zentralruf der Autoversicherer
Tel.: 0180- 2 50 26
Fax: 040- 3396 5401


Was ist als Zeuge zu tun?
Verhelfen Sie den anderen zu Ihren Rechten und stellen Sie sich als Zeuge zur
Verfügung, auch wenn Sie nicht unmittelbar am Unfall beteiligt sind.


Ansprechpartner:


Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de


>> mehr zum Thema Unfall
11. März 2010 - 00:18
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