Grundsatzurteil des BGH vom 14. Juni 2004
Der Bundesgerichtshof hat am 14. Juni 2004 ein Grundsatzurteil zu Gunsten von Immobilienfondsgeschädigten getroffen. Anleger, die bei kreditfinanzierten Steuersparmodellen mit geschlossenen Immobilienfonds Geld verloren haben, können nunmehr ihr Verlustgeschäft wesentlich leichter als bisher rückabwickeln.
Anwendbarkeit auf WGS-Beteiligung
Viele WGS-Geschädigte sind sich nicht sicher, ob diese Entscheidung auch auf ihren Fall Anwendung findet und sie somit aus ihrer Beteiligung verlustlos aussteigen können. Ihnen stellen sich vor allem drei Fragen:
1. Gehöre ich mit meinen Fondsanteilen zum Kreis der
Rückgabeberechtigten?
2. Wie hoch sind meine Erfolgsaussichten bzw. wie hoch ist
das Prozessrisiko?
3. Welche Kosten entstehen mir bei der Durchsetzung
meiner Ansprüche, wenn ich
über keine Rechtsschutzversicherung verfüge?
Service für WGS-Geschädigte: Erstberatung für € 50
Wir bieten Ihnen als WGS-Geschädigten eine Erstberatung für eine Pauschale von 50 € incl. MwSt gem. § 13 Nr. 2102 RVG. Damit ermöglichen wir Ihnen, schnell und kostengünstig über Ihr weiteres Vorgehen zu entscheiden. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob die Entscheidung des BGH auf ihren Fall Anwendung findet und klären Sie über die Erfolgsaussichten außergerichtlicher Verhandlungen und eines Klageverfahrens auf.
Wir besprechen dann mit Ihnen, was Sie bzw. wir für Sie tun können. Wenn wir für Sie tätig werden sollen, sagen wir Ihnen vorab, was es kostet.
Möchten Sie diese Erstberatung in Anspruch nehmen, dann schreiben Sie uns an:
50-euro-check@gansel-rechtsanwaelte.de
Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen weiter.
Ihre Kanzlei Gansel Rechtsanwälte