030 22 66 74 66
Montag bis Freitag
8:00 bis 20:00 Uhr
Wir haben für Sie eine Service-Hotline zum Thema Rückabwicklung von Steuersparimmobilien eingerichtet. Sie können uns selbstverständlich auch eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief schicken bzw. uns direkt in einem unserer Büros aufsuchen.
Wir vertreten Sie an jedem Ort
Ganz gleich, wo Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. in welchem Ort Sie Ihre Eigentumswohnung erworben haben, wir können Sie in jedem Fall anwaltlich vertreten. Ein Besuch in unserer Kanzlei und damit eine Reise nach Berlin ist im Übrigen auch nicht erforderlich.
Mandatierung
Um Sie konkret beraten und gegenüber Ihrem Kreditinstitut bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vertreten zu können, benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen.
Kosten
Wir wissen, dass viele Betroffene mittlerweile durch ihre „Schrottimmobilie“ finanziell so gefordert sind, dass sie Probleme bei der Finanzierung einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bank (Kreditinstitut) sehen. Diese Befürchtung ist unbegründet. Wir können Ihnen – soweit die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind – in jedem Fall helfen ohne Sie zusätzlich zu Ihren Kosten für die ungeliebte Eigentumswohnung mit untragbaren Kosten für einen Rechtsstreit zu belasten.
Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe
Beim Widerruf von Immobiliengeschäften übernimmt die Rechtschutzversicherung die Fälle nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wir beantragen für Sie im Zweifel Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Kostensicherheit vor Mandatsübernahme
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen melden wir uns bei Ihnen, um in einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch den Sachverhalt abschließend zu klären. Daraufhin werden wir in Ihrem konkreten Fall die Rechtslage eingehend überprüfen.
Kurze Verfahrensdauer
In der Regel innerhalb von 1 Woche erhalten Sie dann - nach Ihrer Wahl: persönlich, telefonisch oder schriftlich - eine Einschätzung darüber, wie in Ihrem konkreten Fall die Chancen stehen, das Geschäft rückgängig zu machen, was ggf. als nächstes zu tun ist und welches Kostenrisiko Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erwarten hätten. Wenn unsere Tätigkeit mit dieser Beratung endet, so entstehen für Sie außer einer Beratungsgebühr keine weiteren Kosten. Ihre Unterlagen erhalten Sie dann unverzüglich zurück. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber nach der Beratung auch für die außergerichtliche oder gerichtliche Rückabwicklung des Geschäfts zur Verfügung. In diesem Fall wird die Beratungsgebühr auf die Gebühren für unsere außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit angerechnet.