030 22 66 74 0
Montag bis Freitag: 8:00 bis 20:00 Uhr
Sonnabend: 10:00 bis 16.00 Uhr
Aktuell: Bundesgerichtshof: Schadenersatz für arglistig getäuschte Eigentümer von Schrottimmobilien (12.1.2011)
Wir haben für Sie eine Service-Hotline zum Thema Rückabwicklung von Steuersparimmobilien eingerichtet. Sie können uns selbstverständlich auch eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief schicken bzw. uns direkt in einem unserer Büros aufsuchen.
Wir vertreten Sie an jedem Ort
Ganz gleich, wo Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. in welchem Ort Sie Ihre Eigentumswohnung erworben haben, wir können Sie in jedem Fall anwaltlich vertreten. Ein Besuch in unserer Kanzlei und damit eine Reise nach Berlin ist im Übrigen auch nicht erforderlich.
Mandatierung
Um Sie konkret beraten und gegenüber Ihrem Kreditinstitut bei der Durchsetzung Ihrer Interessen vertreten zu können, benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen.
Kosten
Wir wissen, dass viele Betroffene mittlerweile durch ihre „Schrottimmobilie“ finanziell so gefordert sind, dass sie Probleme bei der Finanzierung einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bank (Kreditinstitut) sehen. Diese Befürchtung ist unbegründet. Wir können Ihnen – soweit die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind – in jedem Fall helfen ohne Sie zusätzlich zu Ihren Kosten für die ungeliebte Eigentumswohnung mit untragbaren Kosten für einen Rechtsstreit zu belasten.
Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe
Beim Widerruf von Immobiliengeschäften übernimmt die Rechtschutzversicherung die Fälle nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wir beantragen für Sie im Zweifel Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos!
Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit einer „Schrottimmobilie“ ab!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Wohnungskaufes. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Gern können Sie auch gleich mit dem zuständigen Anwalt telefonieren.
Referenz
Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.