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Auto und Verkehr >> Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
Erstes Gebot: Keine Angaben ohne Anwalt
12.5.2004

Ohne Anwalt keine Angaben zur Sache

Wichtig ist, dass Sie von Anfang an von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und dadurch gewährleisten, dass keine Informationen zur Akte gelangen, die Sie später belasten könnten.

 

Unser Ziel: Einstellung des Verfahrens

Es ist unser Ziel, für den Betroffenen eine schwere Sanktion abzuwenden bzw. zu mildern. Oft ist dies ein Freispruch oder aber eine Einstellung des Bußgeldverfahrens nach Rücknahme eines bereits erlassenen Bußgeldbescheids.
Sollte Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen werden, raten wir Ihnen dringend, keinerlei Angaben zur Sache zu machen, bevor Sie uns konsultiert haben.

 

Akteneinsicht und Anhörungsbogen

Sie übersenden uns den Anhörungsbogen. Wir beantragen unter Vorlage der Vertretungsvollmacht sofortige Akteneinsicht bei der Polizei. Aus den Ermittlungsakten können wir ersehen, welche Beweise gegen Sie vorliegen, welches Messverfahren in Ihrem Fall angewandt wurde. Wir prüfen, ob Anhaltspunkte für Messfehler oder für die Zubilligung eines höheren Toleranzwerts wegen etwaiger Messungenauigkeiten gegeben sind. Außerdem eruieren wir, ob Verfahrenshindernisse – wie Verjährung – bestehen. Wir führen die gesamte Korrespondenz mit der Polizei und entscheiden, ob und inwieweit wir uns zur Sache äußern. Dazu gehört auch, dass wir uns um die Vorladung bei der Polizei kümmern und ggf. den Termin absagen. Schließlich wägen wir im Einzelfall ab, ob ein Bestreiten der Fahrereigenschaft zur Einstellung des Verfahrens führen kann.


Ansprechpartner:


Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de


>> mehr zum Thema Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
24. Mai 2012 - 09:07
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