| Immobilie und Grundstück >> Bauen |
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| Ablauf des selbstständigen Beweisverfahrens |
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| 4.5.2004 |
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- Beweisantrag bei Gericht
Anhörung der Antragsgegnerseite - Gerichtsentscheidung über einen Beweisbeschluss mit Festsetzung des Kostenvorschusses
- Einzahlung des Kostenvorschusses durch den Antragsteller
- Bestellung des Sachverständigen
- Prüfung und ggf. Annahme des Beweisauftrages durch den Sachverständigen
- Bekanntgabe des Terminablaufs durch den Sachverständigen
- Ladung zum Ortstermin durch den Sachverständigen
- Durchführung des Ortstermins durch den Sachverständigen
- Ausarbeitung des Gutachtens
- Übersendung des Gutachtens durch den Sachverständigen an das Gericht
- Verteilung des Gutachtens durch das Gericht an die Parteien
- Prüfung des Gutachtens durch die Parteien
- Evtl. Anhörungstermin der Parteien und des Sachverständigen
- Entscheidung des Antragstellers über das weitere Vorgehen
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de
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