Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum: Petersche Formel
In der Verwaltungspraxis wurden mehrere Ansätze entwickelt, eine angemessene Höhe der Rücklagenzuführung über eine Formel abzuleiten. Der bekannteste Ansatz dürfte die so genannte „Petersche Formel“ sein. Sie geht davon aus, dass im Laufe der geschätzten 80 Jahre Lebensdauer eines Gebäudes Instandhaltungskosten in Höhe des 1,5-fachen der Herstellungskosten anfallen und hiervon je nach Ausstattung 65-70% das Gemeinschaftseigentum betreffen.
Unterstellt man Baukosten in Höhe von 2.000 Euro/m² Wohnfläche und eine Anteil von 70% Gemeinschaftseigentum, würde sich die Rücklagenzuführung nach der Peterschen Formel wie folgt ergeben:
2000 x 1,5 x 70
------------------- = 26, 25 Euro/m² jährlich
80 x 100
Der Nachteil der Peterschen Formel ist, dass durch das Anknüpfen an die historischen Baukosten die Rücklagenzuführung für ältere Objekte in der Regel zu niedrig angesetzt wird.