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Fondsportraits >> Allgemeines
Falk-Fonds 78
17.2.2011

Die Gründung geschlossener Immobilienfonds ist der Unternehmensschwerpunkt der Falk Capital Gruppe. Der Fonds Nr. 78 ist einer von insgesamt 80 Immobilienfonds, die das Unternehmen aufgelegt hat. Die Falk Capital AG befindet sich seit 2005 in Insolvenz. Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Josef Nachmann

 

Aktuell:
Falk Fonds 76 und Falk Fonds 78: Vorsicht bei neuen Widerrufsbelehrungen – Nicht unterschreiben und sofort zum Anwalt! (31.1.2011)

 

Gesellschaft:

 

Falk Beteiligungsgesellschaft 78 GmbH & Co. KG

Persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin:

Falk Asset Management GmbH (FAM), München

Gründungsgesellschafter:

 

Helmut W. Falk, Thomas Engels und Thomas Suk

 

Treuhänder:

 

Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH, München (seit 2009 in Insolvenz)

Objekte:

 

  • Bürogebäude in München-Berg am Laim
  • Büro- und Geschäftshaus „Neutorplatz“ in Bocholt
  • Bürogebäude in Nürnberg

Erstemission:

 

2002

 

Mindestbeteiligung:

10.000 € zzgl. 5% Agio

Ausschüttung:

 

Das Versprechen: 7 % p.a. Sofortausschüttung/im Prognosezeitraum auf 10 % p.a. ansteigend

Die Realität: seit 2005 keine Ausschüttung mehr

Die Anleger bekamen Anfang 2008 aufgrund des Verkaufs einer Fondsimmobilie eine Abschlagszahlung in Höhe von 1/3 ihrer Einlage.

 

 

Versprechungen des Vertriebes
Die Vermittler vertrieben die Anteile des Fonds als Altersvorsorgeprodukt mit beständiger Wertsteigerung. Einen erhöhten Anlageerfolg versprach das Unternehmen durch eine 50% ige (bitte löschen) Anteilsfinanzierung über einen Bankkredit mit folgenden Argumenten:

  • Verdopplung der Verlustzuweisung im Beitrittsjahr (höhere Steuerersparnis)
  • weitere hohe Folgesteuerersparnisse
  • höhere Rentabilität des Eigenkapitals

 

Verlustgeschäft und enttäuschte Anleger
Auch dieser Immobilienfonds erweist sich für die Anleger zunehmend als Verlustgeschäft. Die versprochenen Mieteinnahmen blieben aus. Viele Gesellschafter haben sich mit der Kreditaufnahme für den Kauf der Anteile überschuldet. 
 
Ausstieg und Rückabwicklung
Im Falle von sog. Verbundgeschäften (Darlehensvertrag und Fondsbeitritt sind aus einer Hand vermittelt worden) bestehen Ansprüche auf komplette Rückabwicklung, soweit ein Widerrufsrecht oder eine arglistige Vermittlertäuschung nachgewiesen werden kann.
Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche gegen die Vertriebsgesellschaft wegen im Fondsprospekt falsch ausgewiesenen Provisionen bestehen.

 

Verjährung droht
Es ist unbedingt zu beachten, dass die Ansprüche gegen die Vermittlungsgesellschaft und die finanzierende Bank wegen  einer fehlerhafter Anlageberatung zum 31. Dezember 2012 verjähren, unabhängig davon, ob die Anleger Kenntnis von ihren Ansprüchen hatten oder haben.

 

Kreditvertrag nach dem 31. Juli 2002 abgeschlossen?
Besonderheit für Anleger, deren Kreditvertrag nach dem 31. Juli 2002 abgeschlossen worden ist: Diese Anleger haben im Falle einer falschen Widerrufsbelehrung und einem Verbundgeschäft sogar ohne Nachweis einer Haustürsituation einen vollständigen Rückabwicklungsanspruch gegen die finanzierende Bank. Der Anleger kann dann sogar neben der 100 %-ige Freistellung aus dem Darlehensvertrag seinen Eigenkapitalanteil von der Bank zurückverlangen.

 

Wir vertreten geschädigte Anleger des Fonds gegen Anlageberatungsunternehmen und finanzierende Banken.

 


Ansprechpartner:


Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 09:03
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