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Aus einer vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. in Auftrag gegebenen Studie zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Beendigung von Hypothekendarlehen im Vergleich verschiedener Länder der EU ergeben sich interessante Aufschlüsse in Bezug auf die Verfahrensweise zu diesem Thema in Deutschland. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Festzinsdarlehen basiert auch in anderen EU-Staaten auf einer gesetzlichen Grundlage. Der Unterschied zu Deutschland besteht jedoch darin, dass es für die Verbraucher in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten wesentlich transparentere Berechnungsmethoden gibt und die Entschädigungen in der Höhe begrenzt sind. In einzelnen Ländern wird die Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung bereits bei Vertragsabschluss individuell verhandelt und im Darlehensvertrag vereinbart (z.B. in Frankreich). Die vom Institut für Finanzdienstleistungen e.V. erstellte „Vergleichende Übersicht zur Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Beendigung von Hypothekarkrediten in acht europäischen Staaten“ (2004) zeigt auf, dass in Deutschland die mit Abstand höchsten Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet werden. Hierzulande werden Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet, die mehr als das Dreifache des Durchschnitts der anderen EU-Staaten betragen. Sie finden hier eine grafische Übersicht der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen. Quelle: Institut für Finanzdienstleistungen e.V. „ Vorfälligkeitsentschädigung in Europa“ Verfasser: Achim Tiffe
Ansprechpartner:

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de
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