Wir überlassen unseren Erfolg nicht dem Zufall
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte ist seit Jahren bundesweit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausschließlich für geschädigte Anleger tätig. In jedem einzelnen Fall kämpfen wir um das Geld unserer Mandanten, dessen Verlust ihnen durch gescheiterte Anlagen und falsche Versprechungen droht. Nicht selten ist die gewünschte Altersvorsorge in Gefahr und manchmal droht sogar der finanzielle Ruin. Der Streit um das Geld ist in diesen Fällen vor allem ein Streit für die Menschen, die Opfer unseriöser Geschäftspraktiken von Anlagegesellschaften, Vermittlern und Banken geworden sind. Deshalb überlassen wir den Erfolg nicht dem Zufall.
Erfolg durch Spezialisierung und Qualifizierung
Unsere Erfolge basieren auf der Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Alle Bank- und Kapitalmarktrechtler unsere Kanzlei zeichnen sich nicht nur durch eine solide Ausbildung aus, sondern sie qualifizieren sich kontinuierlich weiter.
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mit der Einführung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Jahre 2008 haben alle Anwälte unserer Kanzlei, die auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig sind, den Fachanwaltslehrgang Nr. 1 der Deutschen AnwaltsAkademie in Frankfurt/a.M. erfolgreich absolviert. Inzwischen wurde den Rechtsanwälten Timo Gansel und Andre Felgentreu der Fachanwaltstitel verliehen. Die Rechtsanwälte Sabine Hochmuth und Marko Martschewski erwarten die Verleihung ihres Fachanwaltstitels noch in diesem Jahr; Rechtsanwalt Thomas Röske wird nach Ablauf der dreijährigen Zulassungsfrist seinen Titel beantragen.
Was können Sie von unseren Fachanwälten erwarten?
Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Unsere Kanzlei hat neben der Beratung und Vertretung einer Vielzahl von Kapitalanlegern und Bankkunden auch durch einschlägige Veröffentlichungen ihre Kompetenz nachgewiesen (u.a. Mitautoren des Großkommentars zum Aktienrecht).
Welches sind die besonderen Kompetenzen unserer Fachanwälte?
Der Fachanwaltslehrgang umfasste eine Qualifizierung unserer Rechtsanwälte vor allem in folgenden Bereichen:
Recht der Kapitalanlage/Grauer Kapitalmarkt
- Erwerbermodelle
- Geschlossene Immobilienfonds
- Schiffs-, Medien- und Leasingfonds
- Atypisch stille Beteiligungen
- Genossenschaftliche Gestaltungen
- Inhaberschuldverschreibungen
- Vorbörsliche Aktien
- Betrügerische Anlagen (Bankgarantiegeschäfte, „Nigeria-Connection“)
- Anlagen in Lebensversicherungen
- Widerruf von Realdarlehen bei Haustürgeschäften
- Widerruf von Fondsfinanzierungen
- Tilgungsaussetzungsmodelle
- Auswirkung unwirksamer Vollmachten auf die Finanzierung
- Derivate
- Investmentfonds
- Hedge-Fonds
- Aktien- und Wertpapiere
- Prospektgestaltung
- Anlageberatung und Anlagevermittlung
- Vermögensverwaltung
- Rechte und Pflichten der Aktionäre
Recht des Zahlungsverkehrs
- Bankvertrag
- Herausgabe von Kontounterlagen
- Bankgeheimnis und Bankauskunft
- Lastschriftverfahren
- Zahlungskarten und Kreditkarten
- Haftungsfragen bei Kartenschadensfällen
Recht des Darlehensvertrages
- Verbraucherdarlehen
- Überziehungs- und Kontokorrentkredit
- Finanzierungshilfen (Zahlungsaufschub, Finanzierungsleasing und Teilzahlungsgeschäfte)
- Ratenlieferungsverträge
- Darlehensvermittlungsverträge
- Hypothekendarlehen
- Tilgungsfreie Darlehen
- Konsortialdarlehen
- Öffentliche Förderdarlehen (DtA, KfW, Bürgschaftsbanken)
- Darlehenskosten
- Bürgschaft / Mitverpflichtung
- Sicherungsübereignung
- Grundschuld und Zwangsvollstreckung
- Lebensversicherung und Fonds
- Restschuldversicherung
- Übersicherung von Krediten und Sicherungsfreigabe
- Verwertung von Sicherheiten
- Insolvenz des Sicherungsgebers
- Drittsicherungsgeber
- Kündigungsrechte des Kreditnehmers (Verbraucher)
- Kündigungsrechte des Kreditgebers (Banken)
- Notleidende Kredite
- Widerrufsrecht
- Verbundene Geschäfte
- Kreditvermittlungsvertrag
- Verzug
- Wechselkredit
- Avalkredit
- Akzeptkredit
- Investitionskredite
- Kommunaldarlehen
- Hypothekardarlehen (Realkredit)
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Bausparvertragsrecht
- Verkauf von Forderungen (True Sale)
- Leasing und Factoring