| Geldanlagen >> Unternehmensbeteiligungen |
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| Die Frankonia Gruppe |
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| 25.1.2005 |
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Der Konzern Zur Deutschen Frankonia Beteiligungs AG gehören mehrere Tochtergesellschaften wie die Capital Sachwert Alliance Verwaltungs AG, die Frankonia Konzeptions GmbH, die Frankonia Service GmbH und die Frankonia Direkt AG. Das Konzept Die Frankonia operierte mit ihren ersten Fonds wie die Göttinger Gruppe nach dem „Securenta“-Beteiligungsprinzip. Das heißt, Kleinanleger wurden damit geworben, zum einen von der Entwicklung der Unternehmen zu partizipieren, in die der Fonds investierte, und zum anderen auch in den Genuss von persönlichen Steuervorteilen zu kommen. Für die Realisierung von Steuerersparnissen bekamen die Anleger die Verluste der Gesellschaft "gutgeschrieben", die sie für sich steuermindernd geltend machen konnten. Das Konzept sieht vor, dass jede Gesellschaft mit Verlusten beginnt. Nach drei Jahren sollen Gewinne gemacht werden, so dass die Anleger dann in eine neue Gesellschaft „umsteigen“ mussten, um wieder für drei Jahre Verluste zugewiesen zu bekommen. Wurde hier die Gewinnzone erreicht, wiederholte sich der Vorgang: Erneut war ein Wechsel in die nächste (Verlust)Gesellschaft fällig (Steigermodell). Die ersten Anleger sind durch dieses Konzept so Gesellschafter der Frankonia Direkt AG, der Wert AG und der Sachwert AG geworden. Danach folgte die Capital Sachwert Alliance AG & Co.KG – Fonds Nr. 4 und 5. Die Fonds Die Frankonia Direkt AG Beteiligungsfonds I, Frankonia Wert AG Beteiligungsfonds II und Frankonia Sachwert AG Beteiligungsfonds III boten Anlegern atypisch stille Beteiligung als Raten-, Einmal- oder Kombinationsanlage an, die Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG Beteiligungsfonds 4 und 5 mittelbare Kommanditbeteiligungen, letztere Gesellschaft nur noch als Einmalanlage oder kombinierte Einmal-Ratenanlage. Die Risiken Die Unternehmensentwicklung der Frankonia lässt nach Angaben von Verbraucherschützern für betroffene Anleger schlimmstenfalls den Totalverlust ihrer Einlagen oder aber dürftige Renditen befürchten. Für die Zeichner der Fonds 1-3 besteht zudem die Gefahr, bei einer Insolvenz ihre Beiträge an den Insolvenzverwalter weiter zahlen zu müssen. Frankonia und Futura Finanz, die Vertriebsgesellschaft, stehen deshalb auf der Warnliste von FINANZtest. In ihrer Maiausgabe 2004 warnte die Zeitschrift ausdrücklich vor Beteiligungsfonds zur privaten Altersvorsorge am Beispiel der Deutschen Frankonia. Es würden „die Risiken gerne verharmlost, Emissionsprospekte meist nur auf Anfrage ausgehändigt“. Letzteres sei kein Wunder, weil dort vor dem „Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals“ gewarnt wird. Der Vertrieb Die VMC GmbH bzw. die Frankonia Direkt AG gaben das Vertriebsrecht teils an selbständige Makler und teils an die Futura Finanz GmbH weiter. Letztere kannten sich aus mit dem Steigermodell, hatte sie doch bereits vergleichbare Produkte der Göttinger Gruppe (Securenta) vertrieben und sich dadurch „empfohlen“. Die enge Verbundenheit der Frankonia mit der Futura wird nicht zuletzt durch die Verkaufs- und Werbeprospekte der Frankonia-Fonds ab „Frankonia Sachwert AG“ zum Ausdruck gebracht. Denn diese beinhalten "schwarz auf weiss" den Hinweis: „Überreicht durch Futura Finanz“. Sowohl an die Futura als auch die selbstständigen Anlagevermittler flossen erhebliche Provisionen, die somit nicht den Anlagen zur Verfügung standen. FINANZtest (5/2004, S. 44) schreibt dazu: "Frankonia zieht 20 Prozent des Anlegergeldes für Kosten ab." Der Vertrieb ist jetzt von der Süd-Finanz AG übernommen worden. Der Ausstieg Geschädigte Anleger stiller Gesellschaften müssen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (seit Urteil vom 19. Juli 2004, Az.: II ZR 354/02) nicht mehr auf fragwürdige (niedrige) Auseinandersetzungsguthaben verweisen lassen. Sie haben nunmehr Anspruch auf Schadenersatz von der Kapitalanlagegesellschaft in voller Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass z.B. die Angaben im Prospekt nicht den Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit genügen. Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers bei Abschluss der Kapitalanlage begründet Ansprüche, da ihm für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden muss. So muss er über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind oder sein können, insbesondere die Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Insofern haften auch die Berater – allen voran die Mitarbeiter der Futura Finanz AG – bei Falschberatung. Hier muss geprüft werden, ob die Ansprüche nicht bereits verjährt sind.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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