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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Privatbank Reithinger – Das Insolvenzverfahren
27.4.2007

Lesen Sie auch unsere aktuelle Meldungen vom 12.05.2009: "Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) hat Insolvenzantrag gestellt: Wir melden Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an!" und "Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) hat Insolvenzantrag gestellt: Welche Folgen hat das für Anleger der DBVI-Fondsgesellschaften?".

 

Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Konstanz hat am 01.11.2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG eröffnet, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Bank im August 2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen hatte. Zum Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger wurde Rechtsanwalt H. Müller-Feyen bestellt.

 

Forderungen anmelden!
Die Gläubiger der Bank sind aufgefordert, ihre Forderungen gegen das Bankhaus zur Insolvenztabelle anzumelden.

Das betrifft nicht zuletzt Forderungen aus widerrufenen Darlehensverträgen und Schadenersatzforderungen auf Rückzahlung geleisteter Darlehensraten, die nicht durch die Einlagesicherung bei der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken gesichert sind. Konkret handelt es sich um Darlehen der Privatbank Reithinger (vormals C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden AG) die z.B. zur Finanzierung folgender DBVI-Immobilienfonds zur Verfügung gestellt wurden:

Des Weiteren gab die Privatbank Reithinger Kredite für den Erwerb von Beteiligungen folgender Wohnungsbaugenossenschaften:

Die formelle Frist zur Forderungsanmeldung ist zwar abgelaufen. Doch können Forderungen zur Insolvenztabelle auch weiterhin angemeldet werden. Denn bei der Frist zur Forderungsanmeldung handelt es sich nicht um eine so genannte Ausschlussfrist.

 

Gläubigerversammlung

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens fand am 01.02.2007 in Friedrichshafen die Gläubigerversammlung der Privatbank Reithinger statt. Unsere Mandanten, die wir auf der Gläubigerversammlung vertreten haben, erhielten von unserer Kanzlei einen umfassenden Bericht über die Versammlung. Zudem haben wir eine Empfehlung abgegeben, wie sich unsere Mandanten im Insolvenzverfahren weiter verhalten sollen. 

 

Prüftermin

Der erste im Insolvenzverfahren stets obligatorische Termin zur Prüfung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen war am 26.04.2007 im Gebäude des Amtsgerichts Konstanz. Ein zweiter Prüftermin fand am 11.12.2007 ebenfalls im Amtsgericht Konstanz statt. Alle Gläubiger der Bank, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, wurden bereits über die Prüfergebnisse informiert. Ein weiterer Prüftermin angemeldeter Insolvenzforderungen wurde vom Amtsgericht Konstanz auf den 23.09.2008 anberaumt. Wir haben auch diesen Prüftermin wahrgenommen und unterrichten Sie gern über die Ergebnisse.

 

Beendigung von Darlehensverträgen

Der Insolvenzverwalter schreibt nach und nach alle Darlehensnehmer der Privatbank Reithinger an, bei denen die Zinsbindungsfrist der Darlehen bzw. die Darlehenslaufzeit endet oder bereits beendet ist und fordert die Betroffenen auf, Darlehen - ggf. durch Umschuldung - zurückzuführen (abzulösen) oder aber sich wegen einer Rückzahlungsvereinbarung mit ihm in Verbindung zu setzen. Aufgrund einer Vielzahl ungeklärter Rechtsfragen und den erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Nachteilen empfehlen wir dringend, Ihre Beteiligung von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, bevor Sie Darlehen zurückführen, eine Rückzahlungsvereinbarung unterzeichnen oder der Auszahlung einer Lebensversicherungsleistung an den Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger zustimmen.


Wir prüfen für 50 Euro die Ansprüche und Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.

 


Ansprechpartner:


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Marko Huth
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: huth@gansel-rechtsanwaelte.de


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6. Februar 2012 - 02:09
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