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Fondsportraits >> Allgemeines
Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG
23.8.2006

Die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) wurde 1990 mit dem Schwerpunkt der Vermögensbildung in Immobilien gegründet. Die 3. Realwert KG ist eine der Beteiligungsfirmen.

Die Anleger haben sich hier über einen Treuhänder als Gesellschafter an der Beamtenselbsthilfe in Bayern & Co 3. Realwert KG beteiligt.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde die Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG mit Ablauf des 31. Dezembers 2005 aufgelöst und befindet sich jetzt in der Liquidation. Zum Liquidator wurde Dr. Martin Sundermann bestellt.

 

Unternehmensangaben laut BSB Realwert-Ertragsplan 2000:

 

Gesellschaft:

Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG

Persönlich haftender Gesellschafter:

Klaus D. Thannhuber

Treuhandkommanditist:

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Procurator Treuhand GmbH

Tätigkeit des Unternehmens:

 

Erwerb bzw. Errichtung, Betrieb und Verwertung, Verwaltung von Wohn- und Gewerbeflächen

Objekte:

Wohn- und Bürohaus Nürnberg, An der Rothenburger Straße

Beteiligung:

 

Mindesteinlage von 25.000 DM

 

 

Eine Vielzahl der Beteiligungen wird über Darlehen der Privatbank Reithinger (vormals C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden Aktiengesellschaft) finanziert.

 

Ausstieg und Rückabwicklung

Anleger dieses Fonds haben nach der Rechtsprechung des BGH seit seinen Grundsatzurteilen vom 14.06.2004 (Az.: II ZR 392/01 u.a.), vom 22.02.2005 (Az.: XI ZR 41/04 u.a.) und auch vom 25.04.2006 (Az.: XI ZR 106/05 u.a.) Chancen, die Fondsbeteiligung rückabzuwickeln und sich – bei einer Finanzierung über ein Darlehen – von dem Darlehensvertrag zu lösen. Lesen Sie dazu unseren Artikel "DBVI-Immobilienfonds".

 

Hinweis:

Bei dieser Beteiligung wurden – sofern sie kreditfinanziert sind – in vielen Fällen zum Ende des Jahres 2006 oder werden im Laufe des Jahres 2007 die Darlehen zur Rückzahlung fällig. Viele Darlehen sind über kapitalbildende Lebensversicherungen abgesichert. Auch diese Verträge laufen in vielen Fällen momentan aus. Und auch hier soll die Versicherungsleistung zur Tilgung der Darlehen an die finanzierende Bank ausgezahlt werden.

 

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beteiligung prüfen zu lassen, bevor Sie Darlehen zurückführen oder der Auszahlung einer Lebensversicherungsleistung an die finanzierende Bank zustimmen.

 

Wir prüfen für 50 Euro Ihre Ansprüche und Erfolgsaussichten.

 

Lesen Sie auch unsere Meldung vom 15.09.2006 "Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden" sowie vom 08.12.2006 "Turbulente Gesellschafterversammlung der Deutschlandfonds".


 


Ansprechpartner:


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


24. Mai 2012 - 08:55
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