| Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung |
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| Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) |
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| 11.8.2006 |
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Das am 01.08.1998 in Kraft getretene Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz verpflichtet alle Institute, die das Einlagen- oder Wertpapiergeschäft betreiben, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Die privaten Banken und Bausparkassen schützen Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Berlin. Ein Entschädigungsanspruch gewährt dieses Gesetz nur bestimmten Ein- und Anlegergruppen, die der Gesetzgeber als besonders schutzwürdig eingestuft hat. Dazu zählen Privatpersonen und Personengesellschaften sowie kleinere Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Entschädigungsanspruch umfasst 90 % der Einlagen bzw. der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal bis zu 20.000 € pro Einleger. Der Bankkunde wird also z.B. bei einer Einlage in Höhe von 30.000 € mit 20.000 € entschädigt (Höchstsumme); hat er dagegen nur Einlagen von 10.000 € erbracht, so würde er 9.000 € von der Entschädigungseinrichtung erhalten (10.000 € minus 10 %). Das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen stellt den Entschädigungsfall fest, wenn ein Institut nicht mehr in der Lage ist, Einlagen auszuzahlen oder seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und auch keine Aussicht auf eine spätere Rückzahlung oder Erfüllung besteht. Gläubiger werden von der EdB unverzüglich über den Entschädigungsfall informiert. Erst nach Feststellung des Entschädigungsfalles können die Geschädigten ihre Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung geltend machen. Dieser Anspruch ist innerhalb eines Jahres schriftlich anzumelden. Nach fünf Jahren verjährt der Anspruch.
Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de

Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de

André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de
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