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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
Privatbank Reithinger
11.8.2006

Gründung der Privatbank Reithinger

Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ging aus dem Bankhaus Weiss & Co. hervor und wurde am 31.07.1957 als Bankhaus Reithinger KG im Handelsregister, Amtsgericht 78224 SINGEN, unter HRA 155 eingetragen. Seit dem 06.09.2001 firmiert sie unter der Bezeichnung Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG. Die Bank wird in der Rechtsform einer GmbH & Co. Kommanditgesellschaft betrieben.

 

Sitz und Verantwortliche
Der Hauptsitz der Privatbank Reithinger befindet sich in 78224 Singen, Freiheitstr. 35. Das Bankhaus verfügt über Niederlassungen in Tuttlingen, Dortmund, Wiesbaden und München.
Komplementär: Verwaltungsgesellschaft Reithinger mbH
Geschäftsführer: Günther Kolb
 
Verschmelzung mit der C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden AG

Lt. HR vom 25.10.2002 ist die Privatbank Reithinger (übernehmende Gesellschaft) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2002 und der Hauptversammlungs-Gesellschafterbeschlüsse vom 29.08.2002 mit der C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden AG in Wiesbaden (übertragende Gesellschaft) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes ohne Abwicklung gem. §§ 2 ff. des Umwandlungsgesetzes (Verschmelzung durch Aufnahme) verschmolzen.

 

Geschäftsgegenstand

Der Geschäftsgegenstand der Privatbank Reithinger ist der Betrieb eines Bankunternehmens; die Firma befasst sich mit der Ausführung von banküblichen Geschäften incl. Finanzierungen und Versicherungen. Einen Schwerpunkt der Bank bildet der Vertrieb von Sparverträgen für Investments.

 

Ausscheiden aus dem Einlagensicherungsfonds (2002)
Die Privatbank Reithinger verließ am 12.09.2002 den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Ihr Ausscheiden wurde im Bundesanzeiger vom 13.09.2002 bekannt gegeben.

 

Ausschluss aus dem Baden-Württembergischen Bankenverband (2003)

Im Jahre 2003 wurde die Privatbank Reithinger aus dem Baden-Württembergischen Bankenverband wegen Verstöße gegen die Auflagen des Prüfverbandes sowie aufgrund der Weigerung, sich prüfen zu lassen, ausgeschlossen.

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt Bankgeschäfte (2006)

Die BaFin hat am Abend des 02.08.2006 der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Zudem hat sie ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Die Gründe:

  • Die Bank könne ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht erfüllen.
  • Die Bank sei Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechts.
  • Bei der Bank herrsche ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz. 

Lesen Sie auch unsere Meldung vom 15.09.2006 "Privatbank Reithinger ist zum Entschädigungsfall geworden".


Ansprechpartner:


Marko Martschewski
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: martschewski@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


>> mehr zum Thema Anlageberatung
6. Februar 2012 - 00:22
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