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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung
Geldanlage
12.8.2005

Geworben, enttäuscht, geschädigt

 

Für eine Geldanlage geworben?

Seit Anfang des Jahres 2005 häufen sich Anfragen geprellter Anleger, die insbesondere mit Hinweis auf die niedrigen Bankzinsen und der in Aussicht gestellten Möglichkeit, Steuern zu sparen und etwas für die Altersvorsorge zu tun, von Vermittlern für die verschiedensten Geldanlagen geworben wurden. Ganz gleich, ob die Betroffenen sich von freundlichen „Anlageberatern“ mit ihren beeindruckenden Hochglanzprospekten zum Erwerb einer Eigentumswohnung, einer Fondsbeteiligung oder einer atypisch stillen Beteiligung überzeugen ließen, die Argumente waren immer die gleichen: risikolos ließe sich mit wenig oder gar keinem Eigenkapital mit Steuervorteilen in wenigen Jahren ein kleines Vermögen aufbauen. 

 

Von der Geldanlage enttäuscht?
Viele dieser Anleger müssen heute eine ernüchternde Bilanz ziehen: Versprochene Mieteinnahmen oder Ausschüttungen blieben aus, der Wert ihrer Anlage ist geringer als ihre eingezahlten Einlagen und manch einer soll sogar noch Geld „nachschießen“. Bei kreditfinanzierten Anlagen kommen zu allem Ungemach jeden Monat noch die belastenden Zins- und Tilgungsforderungen der Bank.
Gerechnet haben sich diese Anlagen ganz offensichtlich nur für die Initiatoren, Gründungsgesellschafter, Vertriebsorganisationen und ihre Vermittler sowie die Kreditinstitute. Doch in einem haben sie sich verrechnet: in ihrer scheinbaren Unantastbarkeit seitens der Gerichte. Vor allem seit den bahnbrechenden Entscheidungen des Bundesgerichtshof vom 14. Juni 2004 hat sich die Rechtsposition geprellter Anleger kontinuierlich verbessert. Und die Gerechtigkeitswaage neigt sich weiter mit Unterstützung des Europäischen Gerichtshof zu Gunsten der Betroffenen.

 

Durch die Geldanlage geschädigt?
Trotz dieser eindeutig verbraucherfreundlichen Rechtsentwicklung sind für die Misere die Verantwortlichen selten bereit, freiwillig die Anlage rückabzuwickeln und den angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Wollen die Geschädigten dann nicht auf ihre Ansprüche verzichten, bleibt ihnen nur der Weg, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aus unserer Erfahrung scheuen aber nicht wenige Betroffene davor zurück, weil ihnen ihre Ansprüche unklar und ihre Erfolgschancen unsicher sind. Zudem fürchtet manch einer unkalkulierbare oder zu hohe Kosten.

 

Deshalb: Nutzen Sie unseren 50-Euro-Erfolgs-Check!

 

50-euro-check@gansel-rechtsanwaelte.de



 


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


>> mehr zum Thema Anlageberatung
5. Februar 2012 - 23:39
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