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Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
1.7.2005

Der Fonds

Die MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (kurz: Deutsche Vermögensfonds I - DVF) wurde in 2003 neu gegründet. Geschäftsführerin des Fonds ist die Komplementärin, die DPM Deutsche Portfolio Management AG. Der Fonds, bestehend aus klassischen und alternativen Investments, sollte allen Anlegern den Zugang zu attraktiven Anlageklassen, in die ansonsten nur Großinvestoren und institutionelle Anleger investieren, ermöglichen. Bereits mit einer Einmaleinlage ab 600 € oder einer Kombination aus Einmaleinlage und einer monatlichen Rateneinlage ab 25 € nebst 5% Agio wurden Normalverdiener für diesen Fonds mit einer Vertragsdauer von zehn bis 30 Jahren geworben. Mit ihrer Beteiligung wurden sie Kommanditisten, d.h. Mitgesellschafter an einem überaus riskanten Unternehmen. Ziel des Vermögensfonds war es, überdurchschnittliche Renditepotenziale – bei  Risikominimierung und Werterhalt - zu generieren. So war eine Rendite von 11% geplant.

 

BaFin verbietet Deutschen Vermögensfonds I das Finanzkommissionsgeschäft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 15.06.2005 der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG) und dessen Komplementärin, das Finanzkommissionsgeschäft untersagt. Der Grund: Der DVF gelang es nicht, ein tragfähiges Abwicklungs- und Umstellungskonzept vorzulegen. Lt. Angaben der BaFin konnte der Fonds nicht darlegen, wie er die Ansprüche ausstiegswilliger Anleger unverzüglich und vollständig erfüllen wolle. Da der Nachweis einer solchen Vorsorge aber unverzichtbar im Interesse der Anleger ist, musste die BaFin einschreiten. Zur Abwicklung des Fonds setzte sie einen Rechtsanwalt ein. Dieser ermittelt zunächst den Umfang der Anlegeransprüche und stellt das vorhandene Fondsvermögen fest.

 

FINANZtest hatte bereits 2004 gewarnt
Die Zeitschrift FINANZtest warnte im Heft 11/2004 unter dem Aufmacher auf der Titelseite „Deutscher Vermögensfonds I. Von Prominenten empfohlen  - für Anleger ein Abenteuer“ vor dem spekulativen Fonds. Der Fonds setzte unter dem Motto „Geld in die Hände anderer Menschen zu geben, ist eine Sache des Vertrauens“, auf die Vertrauenswürdigkeit der Berliner Politprominenz.  Diese gab die Empfehlung, der Fonds sei für Anleger „jeder Einkommensklasse“ als „ergänzende Altersvorsorge“ geradezu ideal. Nach Einschätzung von Finanzexperten handelt es sich bei diesem Fonds eher um ein Zockerangebot als um eine sichere Anlage für die „private Zusatzvorsorge“. Im Ergebnis setze FINANZtest deshalb den Deutschen Vermögensfonds I auf seine Warnliste. Und das zu Recht. Denn am 28.06.2005 melden die Verbraucherschützer:
„Inzwischen gibt’s erste Zahlen. Danach wurde ein großer Teil des bislang eingesammelten Anlegergeldes in Höhe von 40 Mill. Euro für Anfangskosten ausgegeben. Etwa 7.000 Anleger werden schmerzliche Verluste erleiden. Auch ein Totalverlust der Anlegereinlagen ist nicht ausgeschlossen. Schuld an den Verlusten sei die Aufsichtsbehörde, meint der ehemalige Berliner Schulsenator und heutige Fondsgeschäftsführer Walter Rasch: Die Aufsichtsbehörde sei nicht gesprächsbereit gewesen und habe „Kapitalvernichtung“ betrieben. Rasch bestreitet, dass der Fonds ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben hat. Ob gegen die Verfügung der Bafin rechtliche Schritte eingeleitet werden, wollte Matthias Ginsberg, von der Initiatorengesellschaft des Fonds nicht sagen. Beim Aufsichtsamt weist man die Kritik von Rasch zurück. Die Verantwortlichen hätten trotz großzügig gesetzter Fristen kein tragfähiges Konzept vorgelegt, heißt es. So seien die Angaben, wie man die Ansprüche ausstiegswilliger Anleger hätte erfüllen können, nicht ausreichend gewesen.“

 

Für die Altersvorsorge ungeeignet
Die Anleger beteiligten sich über die Treuhandkommanditistin Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH an dem Deutschen Vermögensfonds I. Ihre Gelder sollten in Immobilien, Wertpapiere und „alternative Investments“, d.h. hochspekulative Bereiche wie Hedgefonds und „Private Equity“ fließen.  Nicht nur, dass es sich dabei um nicht an der Börse notierte Unternehmen handelte, der Deutsche Vermögensfonds I und die Deutsche Portfolio Management AG besaßen vor allem keine Aufsichtserlaubnis, die für die Investition von Anlegergeld in Investmentfondsanteile oder in Unternehmensbeteiligungen notwendig ist.

 

Hohe Vertriebskosten
Im Bereich Private Equity wollte der Fonds 18 Mill. € in den Aufbau eines neuen Finanzvertriebs unter dem Namen „Invictum“ investieren. Nach Einschätzung von FINANZtest „ist die Invictum zu einer Art Auffanggesellschaft für zerschlagene Vertriebsgruppen der Göttinger Gruppe geworden“ (Heft 11/2004, S. 56). Neben diesem risikobehafteten Unterfangen waren 22,5 Mill. € für die Vermittlung der Fondsanteile durch die Futura Finanz AG als Provisionen vorgesehen. Im Übrigen steht auch diese Firma auf Grund ihrer fragwürdigen Vermittlungsmethoden – nicht zuletzt wegen ihrer unseriösen Werbung für die riskante Kommanditbeteiligung – „Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 5“ - auf der FINANZtest-Warnliste.

 

Die Futura Finanz AG

Die Futura Finanz AG hat vor allem atypisch stille Beteiligungen der Frankonia Sachwert AG vermittelt. In diesem Zusammenhang wurde die Futura Finanz AG mehrfach zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhaften Kapitalanlagenberatung verurteilt, weil sie über bestehende Risiken dieser Beteiligungen nicht aufgeklärt hat. Der Rechtsanwalt, der die Futura Finanz bislang vertrat, legte im Übrigen im April 2005 sein Mandat nieder.

 

Auch Germanicum muss abwickeln
Da die Treuhandkommanditistin Germanicum in die unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte der DVF einbezogen ist,  untersagt ihr die Bafin, Anlagegelder aus den Fondsgeschäften entgegenzunehmen. Auch hier ordnete die Finanzaufsicht die unverzügliche Abwicklung an, da die Treuhandkommanditistin in die unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte des Vermögensfonds einbezogen war.
 
Unsere Kompetenz: Prüfung der Ausstiegsmöglichkeiten
Beteiligungen an einem Fonds wie dem Deutschen Vermögensfonds I sind mit hohen Risiken für die Anleger behaftet. Als Mitgesellschafter droht dem Anleger schlimmstenfalls der Totalverlust des investierten Geldes.

 

Wir prüfen, ob die Verträge wirksam zustande gekommen sind, beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. 

 


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


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6. Februar 2012 - 01:41
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