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Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
GVV Bruchköbel Immobilienfonds
23.6.2005

Der Immobilienfonds Bruchköbel wurde am 12.07.1996 unter der genauen Bezeichnung "GVV Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs-GbR Bruchköbel"

mit dem Ziel der wirtschaftlichen Verwertung mehrerer Geschäftsgrundstücke in der Stadt Bruchköbel gegründet und zum 31.12.1997 geschlossen.

 

Gesellschaft:

GVV Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs-GbR Bruchköbel

Treuhänder:

Herr Dipl.-Kfm. Dr. Dieter Jäger, Ferdinand-Dirichs-Str. 14, 65549 Limburg

Objekte:

  • Gartenstr. 8, 63486 Bruchköbel 
  • Hauptstr. 12-16, 63486 Bruchköbel

Erwerb:

1996 - 1997 (Schließung am 31.12.1997, Vollplatzierungsgarantie der Deuka GmbH)

Fondszeichnung:

Notarielle Beurkundung (in Berlin überwiegend durch den Notar Michael Grau)

Fonds-Anteil (Mindestbeteiligung): 

Einlage 31.500 DM (10/3860)

Einlage 15.750 DM (5/3860)

oder ein Vielfaches

Ausschüttung:

Innerhalb der Mietgarantiezeit von 5 Jahren bei einem Anteil von DM 31.500 Mietausschüttungen von jährlich DM 960

Finanzierung:

Darlehen der Raiffeisenbank Bruchköbel (Das Kreditengagement ist durch Ausgliederungsvertrag vom 25.11.2003 durch die BAG Bankaktiengesellschaft übernommen worden.)

 

Versprechungen
Die Vermittler,  u.a. die mittlerweile aufgelöste Vertriebsorganisation RFC des Herrn Walter Hiesgen, Berlin, vertrieben diese Anteile des Fonds mittels vielversprechender Prospekte an steuersparwillige Durchschnittsverdiener mit den Argumenten „Sicherheit, Wertzuwachs, Steuervorteile“. Im Prospekt heißt es: „Jetzt steuersparend investieren im Wirtschaftsraum Rhein-Main – Gewinnen in besten Lagen.“

 

Verlustgeschäft und enttäuschte Anleger
Auch dieser Immobilienfonds erweist sich für die Anleger nach dem Ende der Mietgarantiezeit ab 2002 zunehmend als Verlustgeschäft. Der Anleger einer Beteiligung über DM 63.000,00 erhielt im Jahr 2004 Ausschüttungen von etwa € 600 bei Zinszahlungen an die Bank von ca. € 2.600. Die versprochenen Mieteinnahmen blieben aus. Viele Gesellschafter haben sich mit der Kreditaufnahme für den Kauf der Anteile überschuldet. 

 

Ausstieg und Rückabwicklung
Anleger dieses Fonds haben nach der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH seit seinen Grundsatzurteilen vom 14.06.2004 (Az.: II ZR 392/01 u.a.) gute Chancen, die Fondsbeteiligung rückabzuwickeln und sich von dem Darlehensvertrag verlustfrei zu lösen.

Vergleichen Sie dazu unseren Artikel "Rückabwicklung Immobilienfonds".

 

Wir vertreten geschädigte Anleger des Fonds gegen die  BAG Bankaktiengesellschaft, Hamm.


Ansprechpartner:


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


André Felgentreu
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: felgentreu@gansel-rechtsanwaelte.de


Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de


>> mehr zum Thema Immobilienfonds
7. September 2010 - 05:44
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