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Änderung der Steuergesetzgebung Nach der im Richtlinien-Umsetzungsgesetz beschlossenen Änderung des § 11 Einkommensteuergesetz (EstG) müssen Vorauszahlungen für langfristige Nutzungsüberlassungen wie Erbbauzinsen nunmehr bei der Ermittlung der Einkünfte, z.B. im Rahmen von Vermietung und Verpachtung, auf den gesamten vereinbarten Vorauszahlungszeitraum verteilt werden. Die Änderung der Steuergesetzgebung hätte der Fondsgesellschaft spätestens seit dem 28. Oktober 2004 bekannt sein müssen als der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) und damit eine Änderung der einschlägigen Bestimmung des Steuerrechts beschlossen hat. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 26.11.2004 zugestimmt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im parlamentarischen Verfahren teilweise geändert und ergänzt worden ist, datiert vom 28.7.2004. Die Änderung des § 11 EstG ist der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses (BT-Drs. 15/4050) vom 27.10.2004 zu entnehmen.
Ansprechpartner:

Sabine Hochmuth
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: hochmuth@gansel-rechtsanwaelte.de
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