| Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds |
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| Cumulus-Fonds |
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| 10.2.2005 |
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Die Cumulus-Fonds im PortraitAnleger von Cumulus-Fonds können ihre Ansprüche gegen die finanzierende Sparkasse auch noch im Jahre 2005 geltend machen. Viele Finanzierungsverträge, die dem Erwerb der geschlossenen Immobilienfonds dienen, sind auf Grund einer fehlenden Bevollmächtigung des Treuhänders zum Abschluss der Darlehensverträge unwirksam. Die Anleger müssen in diesem Fall zum einen ihr Darlehen nicht zurückzahlen und erhalten zum anderen gezahlte Zinsen zurück. Außerdem hat die Sparkasse die als Sicherheit für das Darlehen an sie abgetretene Lebensversicherung dem Anleger zurückzugeben. Leseempfehlung Lesen Sie auch unsere jüngsten Beiträge:
Ansprechpartner:

Lucia Lorente, LL.M.
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: lorente@gansel-rechtsanwaelte.de
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