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Special: Geschlossene Fonds >> Immobilienfonds
Cumulus-Fonds
10.2.2005

Die Cumulus-Fonds im Portrait

Anleger von Cumulus-Fonds können ihre Ansprüche gegen die finanzierende Sparkasse auch noch im Jahre 2005 geltend machen. Viele Finanzierungsverträge, die dem Erwerb der geschlossenen Immobilienfonds dienen, sind auf Grund  einer fehlenden Bevollmächtigung des Treuhänders zum Abschluss der Darlehensverträge unwirksam. Die Anleger müssen in diesem Fall zum einen ihr Darlehen nicht zurückzahlen und erhalten zum anderen gezahlte Zinsen zurück. Außerdem hat die Sparkasse die als Sicherheit für das Darlehen an sie abgetretene Lebensversicherung dem Anleger zurückzugeben.

 

 

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Ansprechpartner:


Lucia Lorente, LL.M.
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: lorente@gansel-rechtsanwaelte.de


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5. Februar 2012 - 23:41
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