Die Vollmacht: Grundlage anwaltlichen Handelns
Bei jeder Tätigkeit nach außen, das heißt bei jedem Kontakt mit Dritten oder mit dem Gericht werden wir für Sie tätig. Die Grundlage dieser Tätigkeit ist eine Vollmacht. Zwar kann diese Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Um gegenüber Dritten, gegenüber Behörden und Gerichten unsere "Vollmacht" nachweisen zu können, werden wir Sie zu Beginn des Mandats jedoch bitten, uns eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen. Nicht zuletzt ist die Unterzeichnung der Vollmacht auch für den Mandanten und für uns ein Akt, der die Mandatsübertragung bestätigt.
Wir sind also auf diese schriftliche Vollmacht angewiesen. Je nach Inhalt der an uns herangetragenen Angelegenheit werden wir Sie bitten, uns ein, zwei oder auch noch weitere Exemplare zu unterzeichnen. Dies hat den Zweck, daß im Falle des notwendigen Versandes von Originalvollmachten - dies ist beispielsweise bei Kündigungen zwingend erforderlich - ein Originalexemplar in unserer Handakte verbleibt.
Bei der Beendigung des Mandats erlischt die Vollmacht, da sie nur auf das Mandat bezogen ausgestellt wurde. In der Regel nehmen wir die Vollmachten mit zu den Akten und verwahren sie im Archiv. Auf Wunsch können wir Ihnen die unterschriebenen Originalvollmachten aber auch gerne zurücksenden.
Eine Strafprozessvollmacht können Sie hier downloaden, ausdrucken und unterschrieben an uns zurücksenden. Wählen Sie den Verteidiger, den Sie mandatieren möchten: