Sie können aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben und bekommen kein Geld, weil - „Ihre“ Versicherung meint, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt,
- Sie angeblich einen anderen Beruf ausüben können (Verweisung),
- Sie im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht haben sollen
(Obliegenheitsverletzung)?
Wir helfen Ihnen, wenn die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall versucht, Ihre Rente abzulehnen oder das Verfahren in die Länge zu ziehen. Wir vertreten Sie zudem bei allen anderen Streitigkeiten mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir kennen die Scheinargumente der Versicherer und wissen, wie man sie entkräftet. Nicht selten haben auch die Versicherungsvertreter (Vermittler) durch Eigeninteresse am Abschluss des Vertrages den Antragsteller zu falschen bzw. unvollständigen Angaben geraten. Eine solche Falschberatung muss sich die Versicherungsgesellschaft zurechnen lassen, wenn der Vermittler für sie als Agent tätig war. Unser Angebot: Wir geben Ihnen kostenlos eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten! Unsere Referenz Vom unabhängigen Verbraucher-Magazin „Guter Rat“ als spezialisierte Kanzlei für Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen ( Heft 7/2011, S. 21). |