Wir beraten und vertreten geschädigte Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften, die mit der staatlichen Eigenheimzulage zum Genossenschaftsbeitritt geworben wurden und in Erwartung einer garantiert hohen Rendite entsprechende Darlehens- und Bausparverträge abgeschlossen haben. Wenn heute die Finanzämter von ihnen die Eigenheimzulage zurückfordern, weil ihre Genossenschaft die gesetzlichen Vorgaben für die genossenschaftliche Eigenheimförderung nicht erfüllt hat, entsteht den Betroffenen ein erheblicher Schaden. Wir helfen den betroffenen Anlegern, sich von ihren Verpflichtungen gegenüber der Bank sowie der Genossenschaft zu befreien und Schaden abzuwenden.
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