Wir beraten und vertreten geschädigte Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften, die mit der staatlichen Eigenheimzulage zum Genossenschaftsbeitritt geworben wurden und in Erwartung einer garantiert hohen Rendite entsprechende Darlehens- und Bausparverträge abgeschlossen haben. Wenn heute die Finanzämter von ihnen die Eigenheimzulage zurückfordern, weil ihre Genossenschaft die gesetzlichen Vorgaben für die genossenschaftliche Eigenheimförderung nicht erfüllt hat, entsteht den Betroffenen ein erheblicher Schaden. Wir helfen den betroffenen Anlegern, sich von ihren Verpflichtungen gegenüber der Bank sowie der Genossenschaft zu befreien und Schaden abzuwenden.
Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit ihrer Genossenschaftsbeteiligung ab! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. Service für Rechtschutzversicherte Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. |