Die Online-Scheidung – schnell und unkompliziert Die Scheidungsgerichte forschen nicht nach den Gründen des Scheiterns der Ehe. Im Scheidungsverfahren werden lediglich die wirtschaftlichen Beziehungen der Ehegatten für die Zukunft geregelt. Es ist daher nicht erforderlich, sich lang und breit über Schuld zu streiten. Wir bieten Ihnen deshalb die Möglichkeit der Online-Scheidung. Schnell und unkompliziert füllen Sie zu Hause den Scheidungsantrag aus. Sie sind damit nicht an Bürozeiten und Termine gebunden. Alle für das Scheidungsverfahren wichtigen Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter „Scheidung und Trennung“. Für alle persönlichen Fragen steht Ihnen eine Anwältin oder ein Anwalt unseres Expertenteams Scheidungsrecht zur Verfügung. Die 3 Schritte der Online-Scheidung - Vollmacht ausdrucken und unterschreiben.
- Scheidungsantrag ausdrucken und ausfüllen.
- Antrag Versorgungsausgleich ausdrucken und ausfüllen.
Zu den Formularen kommen Sie hier. Sie schicken uns die 3 Formulare sowie Kopien Ihrer Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder per Post oder Fax zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen telefonisch oder via E-Mail innerhalb von 48 Stunden in Verbindung, erläutern Ihnen das Verfahren und erledigen alle Formalitäten. Lediglich am Scheidungstermin begleiten Sie Ihre Anwältin/Ihren Anwalt zum Familiengericht. Zwei Ehegatten – ein Anwalt Beauftragen beide Ehegatten je einen Rechtsanwalt, fallen Anwaltsgebühren doppelt an. Sind sich beide Ehepartner über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig, genügt es, wenn uns ein Ehegatte beauftragt. Wir stellen vor Gericht den Scheidungsantrag in dessen Namen. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung lediglich zu. Haben Sie sich vor Beauftragung des Rechtsanwalts schriftlich darüber geeinigt, können die Anwaltskosten sogar hälftig geteilt werden. Die Kosten der Online-Scheidung Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Streitwert. Das ist bei einer Scheidung der dreifache monatliche Nettoverdienst beider Ehepartner. Steht Ihnen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung, prüfen wir die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten. Das für die Antragstellung erforderliche Formular über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie unter der Rubrik Formulare. |