Wir beraten und vertreten geprellte Zeichner atypisch stiller Beteiligungen. Wir helfen Ihnen bei der Rückabwicklung Ihrer Beteiligung und fordern für Sie Schadenersatz. Bislang bestand für geprellte Anleger nach herrschender Rechtsprechung nur Aussicht auf Rückerstattung des niedrigeren oder gar negativen Auseinandersetzungsguthabens. Der Bundesgerichtshof verlangt nun, den geschädigten Anleger so zu stellen, "wie er stehen würde, wenn er nicht beigetreten wäre". Wir haben deshalb für Sie ein Special >> Atypisch stille Beteiligungen eingerichtet. Wir beraten und vertreten geprellte Anleger atypisch stiller Beteiligungen bei der Rufen Sie uns an unter unserer Service-Hotline atypisch stille Beteiligung030 22 66 74 0Montag bis Freitag 8:00 - 20:00 Uhr |