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atypische Gesellschaften >> Atypisch stille Beteiligung

Wir beraten und vertreten geprellte Zeichner atypisch stiller Beteiligungen. Wir helfen Ihnen bei der Rückabwicklung Ihrer Beteiligung und fordern für Sie Schadenersatz. Bislang bestand für geprellte Anleger nach herrschender Rechtsprechung nur Aussicht auf Rückerstattung des niedrigeren oder gar negativen Auseinandersetzungsguthabens. Der Bundesgerichtshof verlangt nun, den geschädigten Anleger so zu stellen, "wie er stehen würde, wenn er nicht beigetreten wäre".

 

Wir haben deshalb für Sie ein

 

Special >> Atypisch stille Beteiligungen

 

eingerichtet.

 

Wir beraten und vertreten geprellte Anleger atypisch stiller Beteiligungen bei der

 

Rufen Sie uns an unter unserer 

 

Service-Hotline atypisch stille Beteiligung

030 22 66 74 0

Montag bis Freitag 8:00 - 20:00 Uhr

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Bema
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