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Wir beraten und vertreten Mandanten bei Schadenersatzansprüchen in Fällen fehlerhafter Anlageberatung bei Wertpapiergeschäften und fehlerhafter Finanzberatung, Finanzplanung und Vermögensverwaltung.
Tritt die Bank bzw. der Finanz- oder Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages zu beraten, so treffen den Berater weitgehende Beratungs- und Aufklärungspflichten. Nach den von der Rechtsprechung zur Anlageberatung entwickelten Regeln hat sich die Beratung auf all diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.
Grundsätze der Anlageberatung
Stillschweigender Vertrag, Umfang und Grundsätze der Beratungspflichten
Grundsätze der Vermögensverwaltung
Anlagerichtlinien, Risikoklassen, Überwachung, Umschichtung
Kapitalanlagen und Rechtsschutzversicherung
ARB, Kostenübernahme, Risikoausschlüsse
Meldungen zum Thema Anlageberatung und Vermögensverwaltung:
Gansel Rechtsanwälte – 2010 erneut Berlins schnellste Anwälte
13.6.2010
Offene Immobilienfonds in Not – Bei fehlender Aufklärung über die Fondsstruktur oder die Provision haben betroffene Anleger Schadenersatzanspruch
12.5.2010
Kooperation mit der Kanzlei Wendler Tremml Rechtsanwälte
16.4.2010
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