Tritt die Bank bzw. der Finanz- oder Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages zu beraten, so treffen den Berater weitgehende Beratungs- und Aufklärungspflichten. Nach den von der Rechtsprechung zur Anlageberatung entwickelten Regeln hat sich die Beratung auf all diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung bei fehlerhafter Anlageberatung und Finanzplanung. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren. |