Wir beraten und vertreten Mandanten bei Schadenersatzansprüchen in Fällen fehlerhafter Anlageberatung bei Wertpapiergeschäften und fehlerhafter Finanzberatung, Finanzplanung und Vermögensverwaltung. Tritt die Bank bzw. der Finanz- oder Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages zu beraten, so treffen den Berater weitgehende Beratungs- und Aufklärungspflichten. Nach den von der Rechtsprechung zur Anlageberatung entwickelten Regeln hat sich die Beratung auf all diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. |