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Kapitalmarkt und Börse >> Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Wir beraten und vertreten Mandanten bei Schadenersatzansprüchen in Fällen fehlerhafter Anlageberatung bei Wertpapiergeschäften und fehlerhafter Finanzberatung, Finanzplanung und Vermögensverwaltung.

 

Tritt die Bank bzw. der Finanz- oder Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages zu beraten, so treffen den Berater weitgehende Beratungs- und Aufklärungspflichten. Nach den von der Rechtsprechung zur Anlageberatung entwickelten Regeln hat sich die Beratung auf all diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

Unsere Artikel zum Thema:
Grundsätze der Anlageberatung
Stillschweigender Vertrag, Umfang und Grundsätze der Beratungspflichten
Grundsätze der Vermögensverwaltung
Anlagerichtlinien, Risikoklassen, Überwachung, Umschichtung
Kapitalanlagen und Rechtsschutzversicherung
ARB, Kostenübernahme, Risikoausschlüsse
Meldungen zum Thema:
Gansel Rechtsanwälte – Auch 2009 Berlins schnellste Anwälte
15.6.2009
Wirtschaftswoche zählt Gansel Rechtsanwälte zu den Top-Anlegeranwälten 2009
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24.8.2007
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12. März 2010 - 07:50
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