Finanzmakler vermitteln verstärkt Unternehmensbeteiligungen in Form sog. atypisch stiller Beteiligungen. Still ist die Beteiligung, weil die Anleger nach außen nicht in Erscheinung treten und in der Firma nichts zu sagen haben. Und atypisch, weil der auf diese Weise nur still Beteiligte dennoch wie ein Mitunternehmer behandelt wird. Die von den Initiatoren stiller Beteiligungen verwendeten Begriffe wie Pensionssparplan oder Ratensparprogramm verschleiern die tatsächliche Rolle des Anlegers als Mitgesellschafter. Unversehens wird so der Anleger zum Gesellschafter mit allen Risiken. Die meisten Anleger ahnen aber nicht, dass in Höhe ihrer Beteiligung haften und u.U. einer Nachschussverpflichtung unterliegen. Viele wissen zudem nicht, dass viel Geld für Provisionen ausgegeben wird. So kann diese Anlage alles in allem dem Anleger sehr teuer kommen; er verliert möglicherweise unwiederbringlich viel Geld. Wir prüfen, ob Ihre Verträge wirksam zustande gekommen sind. Wir beraten und vertreten Sie beim Ausstieg und der Rückabwicklung aus atypisch stillen Unternehmensbeteiligungen. Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit Ihrer Unternehmensbeteiligung ab! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. Service für Rechtschutzversicherte Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. |