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Geldanlagen >> Steuersparimmobilien

Wir beraten und vertreten geprellte Erwerber so genannter Steuersparimmobilien gegenüber Banken (Kreditinstituten) und Vermittlern (Maklern). Wir helfen den betroffenen Anlegern beim Widerruf ihres Kredites (Darlehensvertrag) und der Rückgabe ihrer überteuerten Eigentumswohnung.

Kurzum: Wir sichern Ihre Rechte und setzen sie notfalls vor Gericht durch.

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung

Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit einer „Schrottimmobilie“ ab!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Wohnungskaufes.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. 

 

Service für Rechtschutzversicherte

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

 

Unsere Artikel zum Thema:
Wohnungseigentum ohne Wert: Schrottimmobilie

Getäuschte Anleger

Widerruf des Darlehensvertrages bei Schrottimmobilien
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des BGH
Hilfe für Betroffene: Verlustlose Rückgabe der Eigentumswohnung

Erfolgsaussichten, Rückgabe, Kosten

Rechtsschutzversicherung oder Prozeßkostenhilfe
Kostensicherheit vor Verfahrensbeginn, Risikoausschlüsse, Rechtsprechung
Meldungen zum Thema:
Schrottimmobilien: „Report Mainz“ warnt vor „Krisenkäufen“
3.11.2011
HELI GmbH insolvent: Wir prüfen Ansprüche gegen die DKB
17.10.2011
Vermögenswirksame Leistungen: Tausende Anleger gehen am Ende leer aus
16.10.2011
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6. Februar 2012 - 01:26
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Servicebereich:
Schriftsatz der Europäischen Kommission an den Europäischen Gerichtshof

Service-Hotline Schrottimmobilien

Prozessfinanzierung bei Schrottimmobilien