Wir beraten und vertreten geprellte Erwerber so genannter Steuersparimmobilien gegenüber Banken (Kreditinstituten) und Vermittlern (Maklern). Wir helfen den betroffenen Anlegern beim Widerruf ihres Kredites (Darlehensvertrag) und der Rückgabe ihrer überteuerten Eigentumswohnung. Kurzum: Wir sichern Ihre Rechte und setzen sie notfalls vor Gericht durch. Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit einer „Schrottimmobilie“ ab! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Wohnungskaufes. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. Service für Rechtschutzversicherte Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. |