| Wohnungseigentum >> WEG-Recht |
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Wir vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie in häufigen Problemfällen: - die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum
- Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung
- Wie weit reicht das Sondernutzungsrecht?
- Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage
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| Unsere Artikel zum Thema: |
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| Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Juli 2007
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| Anfechtung von Beschlüssen der WEG-Versammlung
Anfechtungsgründe, Verfahren, Fristen, Kosten
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| Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Durchsetzung, Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung
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| Ansprüche gegen den Bauträger/Verkäufer
Abnahme, Gewährleistung, Haftungsansprüche, Stimmrechtsausschlüsse
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| Eigentumswohnung oder Bruchteilseigentum?
Bruchteilseigentum in Fremdenverkehrsgebieten - Risiken und Ausstieg
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| Immobilienkauf im Internet
Besonderheiten und Risiken
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| Zwangsräumung bei Mietschulden
Räumung, Gerichtsvollzieher, Kosten
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| Vorsicht bei Wohnflächenangaben
Berechnungsmodus und Berechnungsnachweise
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| Mangelhafte Eigentumswohnung
Berechnung des Nutzungsvorteils bei Rückabwicklung des Kaufes
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Versorgungssperre bei Wohneigentum
Voraussetzungen, Durchführung, Rechtsprechung
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