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Wohnungseigentum >> WEG-Recht

Wir vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie in häufigen Problemfällen:

  • die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum
  • Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung
  • Wie weit reicht das Sondernutzungsrecht?
  • Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage
Unsere Artikel zum Thema:
Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Juli 2007
Anfechtung von Beschlüssen der WEG-Versammlung
Anfechtungsgründe, Verfahren, Fristen, Kosten
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Durchsetzung, Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung
Ansprüche gegen den Bauträger/Verkäufer
Abnahme, Gewährleistung, Haftungsansprüche, Stimmrechtsausschlüsse
Eigentumswohnung oder Bruchteilseigentum?
Bruchteilseigentum in Fremdenverkehrsgebieten - Risiken und Ausstieg
Immobilienkauf im Internet
Besonderheiten und Risiken
Zwangsräumung bei Mietschulden
Räumung, Gerichtsvollzieher, Kosten
Vorsicht bei Wohnflächenangaben
Berechnungsmodus und Berechnungsnachweise
Mangelhafte Eigentumswohnung
Berechnung des Nutzungsvorteils bei Rückabwicklung des Kaufes
Versorgungssperre bei Wohneigentum

Voraussetzungen, Durchführung, Rechtsprechung

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11. März 2010 - 00:17
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Höhe der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentum