Erwerbern von Immobilien und „Häuslebauern“ werden zur Finanzierung ihrer Objekte nicht selten Fremdwährungsdarlehen angeboten. Solche Angebote - häufig auf Basis von Schweizer Franken oder des japanischen Yen - wurden bzw. werden damit begründet, dass das Fremdwährungsdarlehen zinsgünstiger sei als vergleichbare DM-Darlehen bzw. Euro-Darlehen. Über die Währungskursschwankungen, die mit der Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen verbunden sind, wird der Darlehnsnehmer aber nicht immer umfassend aufgeklärt. Das kann insofern verhängnisvoll sein, da das Währungsrisiko zu einer ganz erheblichen Verteuerung des Kredites und damit zu einem beachtlichen Schaden bei dem Darlehnsnehmer führen kann. In einem solchen Fall sollte der geschädigte Darlehnsnehmer prüfen lassen, ob er von seinem Berater bzw. dem Kreditinstitut Schadenersatz wegen Falschberatung erlangen kann. Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. Service für Rechtschutzversicherte Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. |