In Folge der Finanzkrise gerieten mehrere offene Immobilienfonds in die Krise. Die betroffenen Fondsgesellschaften setzten die Rücknahme ihrer Fondsanteile vorerst aus; einige mussten sogar schließen. Offene Immobilienfonds kommen in Bedrängnis, wenn viele Kleinanleger zeitnah ihre Anteile verkaufen oder/und wenige institutionelle Anleger dies tun. Anleger, deren Fonds geschlossen, abgewertet oder abgewickelt wurde haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie nicht über dieses Risiko aufgeklärt wurden. Ein solcher Anspruch besteht auch, bei Verschweigen der Provisonen und Rückvergütungen durch den Vertrieb. Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit Ihrem Fonds ab! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. Service für Rechtschutzversicherte Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. |