Wenn’s ums Geld geht, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. So zeigen sich auch die Anbieter von geschlossenen Fonds auf der Suche nach neuen Anlagemöglichkeiten kreativ. Die Palette reicht von Aktienfonds bis zu Zertifikatefonds. Zu den „Klassikern“ wie Immobilienfonds, Medienfonds und Schiffsfonds haben sich inzwischen auch Umweltfonds (Solarfonds, Windparkfonds, Biogasfonds etc.) gesellt. In guten Zeiten besteht zudem auch ein Markt für Exoten wie Wein- oder Videospielefonds. Doch damit nicht genug. Der „Freizeitpark Deutschland“ verlangt nach Freizeiteinrichtungen, sprich Hotels, Schwimmbädern und Thermen, die mittlerweile auch fondsfinanziert werden. Geld und gute Zwecke Bei einem Fonds geht es stets darum, von zahlungswilligen und gewinnorientierten Anlegern Geld für ein bestimmtes „Projekt“ einzuwerben. Während in der Vergangenheit der Renditegesichtspunkt dabei im Vordergrund stand, sind inzwischen viele Menschen nicht mehr bereit, ihr Geld in irgendetwas zu investieren. Geld verdienen und Gutes tun, liegt im Trend. Das betrifft nicht nur die Umwelt, für die verschiedenste Fonds aufgelegt werden, sondern durchaus auch soziale Einrichtungen, die sich z.B. Kommunen nicht ohne Weiteres leisten können. So können selbst Mehrzweckhallen, Rathäuser, Schulen, Theater oder Schwimmbäder zu Fondsobjekten werden. Die Kommune wird dann Mieter, regelmäßige Einnahmen sind so gesichert und ein Objektverkauf kann in besseren Zeiten zusätzlich Gewinn bringen. Und wenn es sich um denkmalgeschützte Objekte handelt, winken zudem Steuervorteile. Wer alles vor dem Anleger verdienen will Die wenigsten Anleger sind so naiv zu glauben, dass allein ihr Wohl bei der Konzeption des Fonds im Zentrum aller Überlegungen steht, auch wenn das die Werbung gelegentlich glauben machen will. Zunächst wollen natürlich die Fondsinitiatoren verdienen, hatten sie doch die Geldvermehrungsidee. Danach kommen die Banken, wenn der Fonds nicht vollständig durch das Kapital der Anleger finanziert werden soll. Auch sie wollen selbstverständlich Geld für ihr Geld. Und schließlich sind ja da noch die Vermittler, ohne die kein Anleger zum Fonds kommen würde. Sie müssen die „schwerste“ Arbeit leisten. Ihnen obliegt es, Anleger zu finden, die bereit sind, Fondsanteile zu erwerben. Sie bringen die bunten Hochglanzprospekte unter die Leute, rechnen schön und versprechen ihren Kunden das Beste. Nicht selten kosten all diese Bemühungen den Fonds summa summarum 30 % der Einlagen. Kaum ein Fondsanleger weiß oder durchschaut das. Denn wer investiert schon gern, wenn ihm bewusst ist, dass von seinem Geld nur 70% in das Projekt investiert werden. Selbst dem größten Optimisten kommen dann Zweifel, wie eine versprochene Rendite von 6 % aufwärts realisiert werden soll. Das Risiko verbleibt allein beim Anleger Sicher, nicht jeder Fonds ist schlecht und viele erwirtschaften auch die prognostizierten Ausschüttungen. Doch wenn der Fonds von Vornherein falsch oder schlecht konzipiert ist, sich unerwartet mehrere Risiken zusammen realisieren oder gar Betrügerei im Spiel ist, dann verliert immer der Anleger. Oft wird ihm erst in der Krise schmerzlich bewusst, dass er nicht nur auf die versprochenen Ausschüttungen verzichten muss, sondern dass er auch noch Geld ohne Wiedersehenschance „nachzuschießen“ hat und am Ende doch seine gesamte Einlagen verliert. Fordern Sie Ihr Geld zurück! Ganz selten geht ein Fonds von heute auf morgen „krachen“. Meist ist dies ein schleichender Prozess, in dem die Anleger immer wieder vertröstet werden und selbst auf Besserung hoffen. Aber irgendwann ist es vorbei. Dann trauern und klagen die einen und die anderen kämpfen und klagen – vor Gericht. Verluste sollte man nicht wehrlos hinnehmen, selbst wenn Sie sich nachträglich Vorwürfe machen, zu leichtsinnig und vertrauensselig gewesen zu sein. Das rechtfertigt nicht, dass man Sie mit falschen Versprechungen geworben hat oder/und mit Ihrem Geld leichtfertig oder betrügerisch umgegangen ist. Lassen Sie Ihre Fondsanlage fachanwaltlich prüfen. Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadenersatz. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. Referenz Wir sind eine der von der „Wirtschaftswoche“ im Jahre 2009 ausgewiesenen „Top-Anlegerschutzkanzleien“. Wir betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten mit Erfolg. Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.
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