Wer nach einer lukrativen Geldanlage sucht, dem kann ein Spezialfonds angeboten werden, von dem er zuvor noch nie etwas gehört hat: ein Flugzeugfonds oder ein Triebwerkfonds. Waren die Flugzeugfonds bis Ende der 90er-Jahre ein sehr beliebtes Steuersparmodell, müssen sie nach dem gesetzlichen Ende der Steuerbegünstigung jetzt ohne steuerliche Verlustzuweisungen ihren Gewinn im operativen Geschäft erwirtschaften. Mittlerweile wird von einem Comeback der Flugzeugleasingfonds gesprochen während die Triebwerkfonds eine relativ junge Anlage darstellen. Vor allem Flugzeugfonds werden mit guten Renditeaussichten insbesondere sicherheitsorientierten Anlegern angeboten. Aber auch diese Fonds sind mit Risiken behaftet, die sie im wahrsten Sinne des Wortes abstürzen lassen können.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Flugzeugfonds-Beteiligung nicht die zugesicherten Ausschüttungen erbringt, Nachschüsse fällig werden oder aber Ihre Einlage am Ende der Laufzeit „geschrumpft“ bzw. einem Totalverlust anheim gefallen ist. Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Flugzeug- bzw. Triebwerkfondsbeteiligung. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren.
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