Wer nach einer lukrativen Geldanlage sucht, dem kann ein Spezialfonds angeboten werden, von dem er zuvor noch nie etwas gehört hat: ein Flugzeugfonds oder ein Triebwerkfonds. Waren die Flugzeugfonds bis Ende der 90er-Jahre ein sehr beliebtes Steuersparmodell, müssen sie nach dem gesetzlichen Ende der Steuerbegünstigung jetzt ohne steuerliche Verlustzuweisungen ihren Gewinn im operativen Geschäft erwirtschaften. Mittlerweile wird von einem Comeback der Flugzeugleasingfonds gesprochen während die Triebwerkfonds eine relativ junge Anlage darstellen. Vor allem Flugzeugfonds werden mit guten Renditeaussichten insbesondere sicherheitsorientierten Anlegern angeboten. Aber auch diese Fonds sind mit Risiken behaftet, die sie im wahrsten Sinne des Wortes abstürzen lassen können.
Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Flugzeugfonds-Beteiligung nicht die zugesicherten Ausschüttungen erbringt, Nachschüsse fällig werden oder aber Ihre Einlage am Ende der Laufzeit „geschrumpft“ bzw. einem Totalverlust anheim gefallen ist. Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte geben für 50 Euro eine Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten! |