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Anlegerschutz >> Sammel- und Musterklagen

Schadensfälle bei Vermögensanlagen betreffen oft eine Vielzahl von Anlegern. Jeder Geschädigte kämpft dann meist für sich allein, oft gegen einen „übermächtigen“ Gegner, der den Prozess durch die Instanzen treibt - ein ungleicher Kampf.
Kollektive Rechtsschutzformen wie Sammel- und Musterklage können hier den Anlegern helfen. Sie sorgen für eine gerechte Schadensregulierung, wo die individuelle Rechtsdurchsetzung in einem Zivilprozess zu scheitern droht.
Mit einer Sammelklage werden die Ansprüche einer Vielzahl von Geschädigten in einem einheitlichen Verfahren zusammengefasst und die Rechts- und Tatsachenfragen für alle Betroffenen einheitlich geklärt. Der Vorteil der Sammelklage ist somit vor allem die Erleichterung der Beweislast für den Einzelnen und die verringerte Kostenbelastung.
Mit einer Musterklage wird ein Pilotverfahren geführt, in dem ein typischer Fall – stellvertretend für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle – bis zur letzten Instanz gebracht wird, um eine Rechts- oder/und Tatsachenfrage zu klären. Der Vorteil einer Musterklage liegt vor allem in der Minimierung oder gar Eliminierung des Prozesskostenrisikos für die anderen betroffenen Verbraucher.

 

Die Sammelklage wird kommen
Das deutsche Prozessrecht kennt die Institution der Sammelklage noch nicht. Das Gericht kann lediglich mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht (§ 147 ZPO).
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ("Lex Telekom"), das am 1.11.2005 in Kraft trat, stellt hier eine Ausnahme dar. Nach diesem Gesetz ist es geschädigten Anlegern möglich Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren durchzuführen.
Der Gesetzgeber sah sich zu diesem Gesetz veranlasst, weil Tausende Anleger gegen die Deutsche Telekom wegen eines möglicherweise fehlerhaften Verkaufsprospektes geklagt hatten. In der Europäischen Union wird derzeit erwogen, die europaweit Sammelklagen für den Verbraucherschutz einzuführen.

 

Unser Vorgehen in Massenschadensfällen
Dem Grundsatz folgend, „Was nicht geregelt ist, ist auch nicht verboten“, führen wir „Musterverfahren“ für unsere Mandanten durch, wenn eine Vielzahl von ihnen vor dem gleichen Problem stehen.
Um das Prozesskostenrisiko zu minimieren, klagen wir mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung in einem typischen Fall. So profitieren schließlich all unsere Mandanten von dem ersten Erfolg. Im Ergebnis können sie sich u.U. einen eigenen Prozess ersparen, da wir nach einem Prozesserfolg oft auf einen dann vergleichsbereiten Gegner treffen. Aber auch im Fall eigener Klagen haben sie erheblich geringere Kosten zu tragen.


Wir prüfen bei gescheiterten Kapitalanlagen, die eine Vielzahl von Geschädigten betreffen, die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Als Kommentatoren dieses Gesetzes sind wir dafür bestens aufgestellt.

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11. März 2010 - 22:14
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