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Anlegerschutz >> Warnlisten

Jahr für Jahr verlieren Anleger ca. 30 Milliarden Euro durch fragwürdige Kapitalanlagen. Zum Schutz der Anleger vor „undurchsichtigen“ Geldanlagen des so genannten Grauen Marktes erstellen Verbraucherschützer Warnlisten, die man auch im Internet findet. Der Graue Markt ist schwer überschaubar und ständig in Bewegung, so dass sich mancher Name einer unseriösen Firma auf jeder Warnliste findet, andere nur bei einzelnen.

 

Anlageberater müssen Anleger über Eintrag in die Warnliste informieren
Die Warnlisten sind nicht nur im Vorfeld einer Anlagebeteiligung von Interesse, sondern sie können auch nach Zeichnung einer Geldanlage dann eine wichtige Rolle spielen, wenn diese sich als verlustreich erweist und eine fehlerhafte Anlageberatung durch den Vermittler/Anlageberater vorliegt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sowohl Anlageberater als auch Anlagevermittler die Pflicht, ihre Kunden über die angebotene bzw. gewünschte Anlage unaufgefordert aufzuklären. Sie müssen alle für die Anlageentscheidung maßgeblichen Informationen wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig erteilen.
Berater und Vermittler haben deshalb Brancheninformationsdienste, die einschlägige Fach- und Tagespresse auszuwerten sowie Warnlisten zur Kenntnis zu nehmen und ihre Kunden entsprechend zu informieren.
Der Verstoß gegen Beratungspflichten führt zu Schadenersatzansprüchen des geschädigten Anlegers.


Warnliste der Stiftung Warentest
Die Warnliste der Stiftung Warentest zeigt unter dem Schwerpunkt "Geldanlage+Banken", welche Geldanlageangebote, Initiatoren, Anbieter, Vermittlerfirmen und andere Beteiligte innerhalb der letzten zwei Jahre negativ in Erscheinung getreten sind.
Die Warnliste der Stiftung Warentest, die monatlich aktualisiert wird, bezieht ihre Informationen aus der Zeitschrift Finanztest. Auch wir informieren die Finanztest regelmäßig über Problemfälle aus unserer Praxis.
Diese Warnliste kann online für 2,50 Euro bei der der Stiftung Warentest abgerufen werden.

 

„Die Graue Liste“ von BÖRSE-ONLINE
BÖRSE-ONLINE (www.boerse-online.de) veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, die auf Kapitalanlagerecht spezialisiert sind, den „Graumarkt-Report“ und „Die Graue Liste“.
BÖRSE-ONLINE hält besondere Vorsicht dann für geboten, wenn

  • Kunden unerlaubt über Telefon akquiriert (Cold Calls),
  • verlockend hohe Renditen garantiert werden,
  • Phantasieprodukte angeboten und
  • der Sitz der Anlagegesellschaft im Ausland liegt oder Geschäfte dorthin vermittelt werden.

 

GoMoPa.net - das Finanzforum

Das Finanzforum GoMoPa (Goldman Morgenstern & Partners) gibt nicht nur 200.000 Antworten und Tipps von Experten sowie Erfahrungsberichte und Ratschläge von Verbrauchern. Sie finden dort auch aktuelle Warnmeldungen.


Wirtschaftsermittlung EVENTUM

Gegenstand dieses Unternehmens sind Wirtschaftsermittlungen bei Kapitalanlagebetrug. Zum Service von EVENTUM gehören auch Warnungen vor "schwarzen Schafen" in der Branche. 

 

Anlageschutzarchiv
Im Anlegerschutzarchiv kann man sowohl nach Firmen als auch nach Personen suchen, die negativ aufgefallen sind.


 

Meldungen zum Thema:
Anlegerschutz im Bundestag: Antrag zur Honorarberatung
19.1.2012
Neuer Basiszinssatz
31.12.2011
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG: Erweiterung des Anwendungsbereiches steht bevor
22.12.2011
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5. Februar 2012 - 23:22
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