Künstliche Befruchtung: Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen Nicht jedem Paar ist die problemlose Erfüllung des Kinderwunsches vergönnt. Versagen dann auch die klassischen Behandlungsverfahren zur Behebung der Zeugungs- oder Empfängnisunfähigkeit, kommt die künstliche Befruchtung in Betracht. Doch so leicht den Betroffenen oft die Entscheidung für diese Behandlung fällt, so schwer tun sich vielfach die Krankenversicherungen als auch die Beamtenbeihilfe bei der Erstattung der Behandlungskosten. Nicht selten kommt es deshalb darüber zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir helfen Ihnen gemeinsam mit unserem fachärztlichen Dienst, wenn Ihre gesetzliche bzw. private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung nicht übernehmen will. Unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten!
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