Deutsche Verbraucher finanzieren bis zu 20% ihrer Privatausgaben mit Krediten. Das Spektrum reicht von kleinen und kurzfristigen Krediten für den Kauf von Konsumartikeln bis zu hohen und langfristigen Hauskrediten. Ganz überwiegend gestalten sich die Kreditbeziehungen zwischen dem Kreditnehmer und seinem Kreditinstitut (Bank, Sparkasse) problemlos. Doch es kommt aus den verschiedensten Gründen auch immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Kreditnehmern und den Kreditinstituten. Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht. Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich mit uns telefonieren. Service für Rechtschutzversicherte Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. Aktuelles Rechtsgutachten Seit einigen Jahren verkaufen deutsche Banken und Sparkassen notleidende Kredite zum Zwecke ihrer Refinanzierung. Für die betroffenen Kreditnehmer, die oftmals erst nach dem Verkauf davon erfahren, hat dies zum Teil gravierende Folgen. Kredite, bei denen keine Leistungsstörung eingetreten ist, dürfen von den Kreditinstituten nur verkauft werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde bzw. der Schuldner dem zugestimmt hat.
Das Rechtsgutachten zur "Abtretung von Kreditforderungen" wurde von Wolfgang Mertins, Vorsitzender Richter einer Bankenkammer am LG Potsdam i.R., und Rechtsanwalt Timo Gansel, schwerpunktmäßig tätig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, aus aktuellen Gründen für unsere Mandanten erstellt. |