HOME STANDORTE MITARBEITER KARRIERE KOSTEN IMPRESSUM
Geldanlagen
Genossenschaftsbeteiligungen
Aktien und Aktienfonds
Anleihen
Gold
Offene Fonds
Steuersparimmobilien
Unternehmensbeteiligungen
Zertifikate
Special: Geschlossene Fonds
Flugzeug- und Triebwerkfonds
Fonds von A bis Z
Hotel- und Ferienparkfonds
Containerfonds
Immobilienfonds
Lebensversicherungsfonds
Medienfonds
Schiffsfonds
Umweltfonds
Bank- und Kreditrecht
Immobiliendarlehen
Vermögensverwaltung
Fremdwährungsdarlehen
Immobilie und Grundstück
WEG-Auseinandersetzung
Bauen
Baumängel
Wohnraumvermietung
Versicherungen
Kaskoversicherung
Berufsunfähigkeit
Hausratversicherung
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
Angebote für Unternehmen
Kapitalanlagen & Kredite
Versicherungen
Immobilien & Miete
Anlegerschutz >> Allgemeines
Anlegerschutz im Bundestag: Finanzmarktwächter gefordert
25.7.2011

Berlin, den 25. Juli 2011. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Deutschen Bundestag den Antrag „Finanzmarktwächter im Verbraucherinteresse einrichten“ (Drs. 17/6503) gestellt.

 

Anlass
Auch nach der Finanzmarktkrise werden Verbraucher mangelhaft beraten und erwerben ungewollt riskante Geldanlagen, die nicht zu ihnen passen. Wörtlich heißt es in diesem Antrag: „Finanzdienstleister bereichern sich durch unangemessen hohe Provisionen. Die Beschäftigten in den Banken leiden unter den Vertriebsvorgaben die dem Kundeninteresse und einer ehrlichen, kundenorientierten Beratung im Wege stehen.“
Bislang seien die Maßnahmen der Bundesregierung unzureichend, um einen wirksamen Anlegerschutz vor Falschberatung bei der Vermittlung von Finanzprodukten - vor allem des Grauen Kapitalmarktes - zu gewährleisten.

 

Forderung
Verbraucher benötigten mehr professionelle Unterstützung gegenüber den Anbietern von Finanzprodukten. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert:
1. Die Verbraucherzentralen mit der „sektoralen Interessenvertretung“ für Verbraucher auf den Finanzmärkten - „Finanzmarktwächter“ - zu betrauen.
2. Eine gesetzliche Grundlage für den „Finanzmarktwächter“ zu schaffen.
3. Haushaltsmittel dafür bereit zu stellen.
4. Den Schutz der Anlegerinteressen als weiteres Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) festzulegen.

 

Aufgaben des Finanzmarktwächters
1. Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht
2. Verbraucheraufklärung weiter entwickeln
3. Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung anwenden (z.B. Unterlassungsklage)
4. Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (z.B. Stellungnahmen der BaFin und der Bundesbank)

 

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung!
Wir prüfen für Anleger kostenlos, welche Ansprüche ihnen gegen wen zustehen und informieren sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines möglichen Vorgehens. Fordern Sie dafür unseren Fragebogen an. Gern können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren.

 

Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage.

 

Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen seit Jahren bundesweit geschädigte Anleger.
Wir publizieren ständig zur Anlagevermittlung und Anlageberatung in der Fachpresse.


 


Ansprechpartner:

Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


Fordern Sie einen Kurzfragebogen zur Prüfung Ihres Problems an!

Name, Vorname
E-Mail-Adresse
Wünschen Sie vorab einen Rückruf zur Besprechung Ihres Problems, dann teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer mit.
Telefon

Wir senden Ihnen den Fragebogen kostenlos und unverbindlich!

Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.



24. Mai 2012 - 08:36
Diese Seite weiterempfehlen

Wirtschaftswoche-Logo Top-Anlegeranwälte in Deutschland 2009

mehr Meldungen zum Thema