Berlin, den 25. Juli 2011. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Deutschen Bundestag den Antrag „Finanzmarktwächter im Verbraucherinteresse einrichten“ (Drs. 17/6503) gestellt.
Anlass
Auch nach der Finanzmarktkrise werden Verbraucher mangelhaft beraten und erwerben ungewollt riskante Geldanlagen, die nicht zu ihnen passen. Wörtlich heißt es in diesem Antrag: „Finanzdienstleister bereichern sich durch unangemessen hohe Provisionen. Die Beschäftigten in den Banken leiden unter den Vertriebsvorgaben die dem Kundeninteresse und einer ehrlichen, kundenorientierten Beratung im Wege stehen.“
Bislang seien die Maßnahmen der Bundesregierung unzureichend, um einen wirksamen Anlegerschutz vor Falschberatung bei der Vermittlung von Finanzprodukten - vor allem des Grauen Kapitalmarktes - zu gewährleisten.
Forderung
Verbraucher benötigten mehr professionelle Unterstützung gegenüber den Anbietern von Finanzprodukten. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert:
1. Die Verbraucherzentralen mit der „sektoralen Interessenvertretung“ für Verbraucher auf den Finanzmärkten - „Finanzmarktwächter“ - zu betrauen.
2. Eine gesetzliche Grundlage für den „Finanzmarktwächter“ zu schaffen.
3. Haushaltsmittel dafür bereit zu stellen.
4. Den Schutz der Anlegerinteressen als weiteres Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) festzulegen.
Aufgaben des Finanzmarktwächters
1. Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht
2. Verbraucheraufklärung weiter entwickeln
3. Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung anwenden (z.B. Unterlassungsklage)
4. Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (z.B. Stellungnahmen der BaFin und der Bundesbank)
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