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Geldanlagen >> Genossenschaftsbeteiligungen
nova sedes: Wir haben für unsere Mandanten die Mitgliedschaft beendet
22.7.2011

Berlin, den 22. Juli 2011. Unsere Mandanten wurden bei der Vermittlung eines Kredites zum Beitritt in die nova sedes Wohnungsbaugenossenschaft überredet. Da es ihnen nicht selbst gelang, die belastende Mitgliedschaft zu beenden, wandten sie sich an unsere Kanzlei.
Wir haben in ihrem Auftrag die Beendigung der Mitgliedschaft durchgesetzt; die Genossenschaft erhebt keinerlei Forderungen mehr gegenüber unseren Mandanten.

 

Was wir für unsere Mandanten tun
Wenn auch Sie bei der Vermittlung eines Kredites durch Falschberatung oder arglistige Täuschung der nova sedes Wohnungsbaugenossenschaft beigetreten sind, dann greifen wir gegenüber der Nova Sedes Ihre Beitrittserklärung an und fordern die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft.

 

Unser Angebot: Ersteinschätzung kostenlos! Bundesweit!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht informieren Sie über Ihre Ansprüche, die Erfolgsaussichten Ihres Falles, das Kostenrisiko und unsere Vergütung. Gern können Sie auch gleich mit dem zuständigen Anwalt telefonieren.

 

Referenz
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“, die seit Jahren erfolgreich geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten vertritt.

 

Leseempfehlung
nova sedes Wohnungsbau eG: Der Weg aus der ungewollten Mitgliedschaft (7.1.2011)


Ansprechpartner:

Stefan Richter
Tel.: 030 992727-0
E-Mail: richter@gansel-rechtsanwaelte.de


Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel.: 030 226674-0
E-Mail: gansel@gansel-rechtsanwaelte.de


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24. Mai 2012 - 08:32
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